Wohngeld aktueller Nebenjob?
Ich arbeite mit 18 im Moment neben der Schule bzw. fange morgen mit meinem ersten Tag an und habe ab dem nächsten Montag eine Woche Ferien. Darf ich in diesen Ferien steuerfrei verdienen so viel ich will/kann? Es ist eben eine geringfügige Beschäftigung, ich arbeite also nicht Vollzeit. Demnach wäre es gut zu wissen, wie viel ich arbeiten darf in den Ferien, denn normalerweise darf ich die 450 Euro nicht überschreiten.
1 Antwort
Für die Wohngeldberechnung zählen alle deine Einkünfte!
Falls du für deinen Ferienjob eine kurzfristige Beschäftigung mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr damit meinst: diese ist sozialversicherungsfrei, jedoch nicht steuerfrei: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html
Du kannst dabei unbegrenzt hinzuverdienen z.B. als Ferienjob ;-)
Kannst du natürlich auch zusätzlich zu deiner geringfügigen Beschäftigung als 450-Euro-Minijob hinzuverdienen: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html
Ich arbeite da fristlos, also ich bin keine Aushilfe für 3 Wochen oder so, ich gehe schon jeden Samstag seit 5 Monaten dahin
Falls du die kurzfristige Beschäftigung als Ferienjob damit meinst - dies muß natürlich vorher mit dem Arbeitgeber vereinbart werden:
Ein kurzfristiger Minijob ist von vornherein auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt. Auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage.
Diese Zeitgrenzen gelten generell:
- für alle kurzfristigen Minijobs innerhalb eines Kalenderjahres, aber auch
- für jahresübergreifende Beschäftigungen, die Sie von vornherein auf drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet haben.
Auf den Verdienst kommt es bei kurzfristigen Minijobs nicht an.
Ich würde diesen Job länger machen. Nach den Ferien auf 450 Euro Basis, zählt es aber gesetzlich schon als Ferienjob wenn ich kommende Woche dann arbeite?