Ausbildung kündigen in der Probezeit?urlaubsgeld?

7 Antworten

Wenn du noch in der Probezeit bist, kann das Ausbildungsverhaeltnis ja bislang hoechstens 3 volle Monate bestanden haben, beim Ausscheiden dann hoechstens 4. Dann wirst du ganz sicher keinen Anspruch auf 14 Urlaubstage haben, sondern nur einen Anspruch auf 1 Zwoelftel des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat, den das Ausbildungsverhaeltnis bis dahin bestanden haben wird.

Kannst du die paar dir dann zustehenden Tage nicht bis zum Ausscheiden nehmen, muss der Ausbildungsbetrieb dir die dann noch offenen Urlaubstage auszahlen.

In der Ueberschrift schreibst du auch noch das Wort "Urlaubsgeld". Vermutlich meinst du aber gar kein Urlaubsgeld (das zahlen manche Betriebe zusaetzlich zum normalen Gehalt im Urlaub). Ein Anspruch auf Urlaubsgeld kann nur vertraglich geregelt werden. Es erscheint aber extrem unwahrscheinlich, dass ein solcher bei dir entstanden sein koennte.

Du bekommst nur den anteiligen Urlaub, der dir pro Monat bis zur Kündigung zusteht. Urlaubsgeld ist in den meisten Fällen freiwillig. Es sei denn es steht im Vertrag, dass du ein Anrecht darauf hast.

Man baut den Urlaubsanspruch auf indem man beim Unternehmen angestellt ist. Das heißt, wenn du einen Monat dort arbeitest, erwirbst du 1/12 deines Jahresurlaubes. Wenn du z. B. 3 Monate arbeitest und einen Jahresurlaub von 24 Tage hast, hättest du bei Kündigung einen Anspruch auf 6 Tage.

Diesen muss dir dein Arbeitgeber auch bei Kündigung gewähren. Bei Kündigung in der Probezeit hast du allerdings verkürzte Kündigungsfrist. Du musst dann den Urlaub in dieser Frist nehmen. Eine Pflicht zu Auszahlung besteht nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
DerCaveman  22.09.2020, 11:32
Eine Pflicht zu Auszahlung besteht nicht

Die besteht zumindest dann sehr wohl, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhaeltnisses (hier des Ausbildungsverhaeltnisses) nicht mehr genommen werden kann (BUrlG § 7 Abs. 4).

Mirko2803  22.09.2020, 11:54
@DerCaveman

Ok, dann hab ich mich wohl etwas missverständlich ausgedrückt. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet den Urlaub auszuzahlen wenn er in der Kündigungsfrist genommen werden kann.

Du hast nichts verstanden wen du neu im August angefangen hast hast du grade mal 2-4 tage Urlsub erarbeitet als 2 pro Monat und Urlaubsgeld gibt es auch nicht wen du keinen Urlaub hast und selbst Dan ist das eher nur das weiter bezahlen des vollen Lohnes!

14 tage Urlaub hast du Dan erst nach 7 Monate!

Wie lange hast du denn dort gearbeitet? Kann ja nicht viel sein. Dann hast du auch keinen Urlaubsanspruch. Zumindest nicht die vollen 14 Tage.