Nebenberuflich als Immobilienmakler arbeiten während der Ausbildung möglich?

7 Antworten

3 Dinge welche Du auf Deinen Weg zum selbständigen Immo-Makler wissen solltest.

  1. Da Du noch in der Ausbildung bist muss Dein Arbeitgeber darüber informiert werden, Möchte er nicht, dass Du eine selbständige Tätigkeit aufnimmst, dann ist dieses von Dir zu beherzigen. Unabhängig in welcher Branche Du tätig bist. Der Betrieb hat das Recht Deine volle Arbeitsbereitschaft einzufordern.

  2. Für die Tätigkeit als selbständiger Immobilien Makler musst Du vor der IHK eine Sachkundeprüfung ablegen. Müsste die Sachkundprüfung gem. §34f GeWO sein. Diese ist natürlich mit Kosten verbunden und bedarf auch an Zeit

  3. Hast Du diese Hürde genommen musst Du natürlich noch andere Aspekte berücksichtigen aber das würde hier den Rahmen sprengen...

FloydPepper  25.03.2014, 12:05

Sorry, aber der §34f GewO bezieht sich auf Finanzanlagenvermittler. Das ist etwas anderes als ein Immobilienmakler (34c GewO). Es sollte mich sehr wundern, wenn ein Immobilienmakler eine Sachkundeprügfung ablegen müßte. Das habe weder ich noch die Makler in meinem Umfeld machen müssen.

FloydPepper  25.03.2014, 13:19
@madquad

Nö - die GewO gilt bundesweit. Der 34c bezieht sich auf Makler usw. und der 34f auf Finanzanlagenvermittler. D.h. in dem einen Paragraphen geht's um Immobilien und in dem anderen um Geld. Das ist etwas völlig verschiedenes.

Die Erlaubnis nach 34c beantragt man nicht bei der IHK sondern beim Gewerbeamt - und bekommt sie auch dort. Dazu muß man keinerlei Prüfung ablegen. Ich hab das Prozedere inzwischen zweimal durch (2007 für 'ne GmbH, die's inzwischen nicht mehr gibt, und letztes Jahr noch mal).

madquad  25.03.2014, 13:53
@FloydPepper

Hatte ursprünglich auch den c gemeint. Aber danke für die Aufklärung... aber warum bieten dann diverse IHK diese Sachkundeprüfung an...

FloydPepper  25.03.2014, 14:05
@madquad

Gern geschehen.

Diese Prüfungen sind nur für Finanzanlagenvermittler. Für diese Berufsgruppe sind sie (seit 2013) tatsächlich auch vorgeschrieben - siehe §34f (2) 4. GewO:

"der Antragsteller nicht durch eine vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegte Prüfung nachweist, dass er die für"

Gruß und so...

Wie die anderen schon geschrieben haben, müssen Nebentätigkeiten vom Arbeitgeber genehmigt werden.

Um dich als Makler betätigen zu können, musst du außerdem einen Gewerbeschein nach § 34c GewO beantragen. Das kostet zum einen um die 500,00 €, zum anderen musst du verschiedene Kriterien/Voraussetzungen erfüllen um überhaupt einen zu bekommen.

Bitte denk auch nicht, dass, wenn du dann Makler sein solltest, dir die Angebote einfach so zufliegen. Wenn du keine Beziehungen hast (z.B. Bauunternehmer, die dir ihre Häuser zum vermarkten geben, o. ä.), dann stehen deine Chancen auf Erfolg eher schlecht.

Nebentätigkeiten muss Dir Dein Arbeitgeber üblicherweise genehmigen. Dabei wird die Art der Tätigkeit und der dafür nötige Zeitaufwand eine Rolle spielen - die Nebentätigkeit darf Deine Haupttätigkeit nicht negativ beeinflussen.

Was für eine Ausbildung machst Du denn? Arbeitgeber sehen es beispielsweise gar nicht so gerne, wenn man ihnen nebenher auf eigene Rechnung Konkurrenz macht.

freidenker56 
Beitragsersteller
 25.03.2014, 11:25

Mache eine Ausbildung als Zerspanungsmechaniker , also in der Metall-Industrie. Hat also so gut wie nichts mit Immobilien zu tun.

Ja in erster Linie wahrscheinlich der Ausbildungsbetrieb ist eine Barriere. Denn der will die volle Leistungskraft in die Ausbildung gesetzt sehen. Dafür bezahlt der ganz nebenbei auch, oder etwa nicht ?

Ansonsten müssen heute selbstständige Immobilienmakler zwischenzeitlich diverse Voraussetzungen erfüllen. Eine davon ist eine kostenintensive Betriebshaftpflicht muss nachgewiesen werden.

Du brauchst sehr wahrscheinlich die Zustimmung Deines Ausbilders. Das mußt Du abprüfen.

Dann benötigst Du von Deinem Gewerbeamt eine Erlaubnis nach §34c GewO. Die kostet mehrere hundert Euro. Voraussetzung dafür ist zudem, daß Du weder vorbestraft bist noch einen "Offenbarungseid" abgelegt hast. Das ist alles noch relativ simpel zu erfüllen. Gewerbeanmeldung, Steuern usw. verhält sich wie bei jedem anderen Gewerbe auch.

Die größeren Probleme sehe ich im Bereich Kompetenz/Berufserfahrung. Als Kunde würde ich einen 20jährigen Immo-Makler weder Ernst nehmen, noch ihm einen Auftrag erteilen - selbst wenn er eine Ausbildung als Immobilienfachwirt hätte. Schon die Akquise dürfte also schwierig werden.

Hinzu kommt, daß man ein bißchen Taschengeld in der Reserve haben sollte. Werbung / PR kostet Geld. Und bis die ersten Einnahmen fließen, daúert das 'ne Weile.

Auch sollte man in Vertragsrecht usw. sattelfest sein. Zudem darf man sich auf einige juristische Auseinandersetzungen gefaßt machen. Sei es wegen Abmahnungen oder weil Kunden versuchen, einen um die Courtage zu betrügen. Ein dickes Fell und ein kurzer Draht zu einem guten Anwalt ist da hilfreich.

Viele Laien machen sich völlig falsche Vorstellungen vom Beruf eines Maklers. Für einen Berufsanfänger dürfte es sicherlich geeignetere Betätigungsfelder geben.

nikfreit  25.03.2014, 13:24

Die größeren Probleme sehe ich im Bereich Kompetenz/Berufserfahrung. Als Kunde würde ich einen 20jährigen Immo-Makler weder Ernst nehmen, noch ihm einen Auftrag erteilen - selbst wenn er eine Ausbildung als Immobilienfachwirt hätte. Schon die Akquise dürfte also schwierig werden.

Genauso ist es!!!