Wohngeld als selbstständiger mit minijob? Minijob und nebenberuflich selbstständig? Bin jährlich unter 7000€!?
5 Antworten
Wohngeld für Selbständige
Für die Berechnung der Einkünfte ist der Gewinn maßgeblich
Der Gewinn ist in der Bilanz ausgewiesen bzw der Überschuss der Betriebseinnahmen über den Betriebsausgaben ist entscheidend Anspruch auf Wohngeld hat nur der, der für seinen Lebensunterhalt selbst aufkommen kann, also ein Mindesteinkommen erzielt Das dafür notwendige Mindesteinkommen berechnet sich folgendermaßen: Sozialhilferegelsatz + Miete (Belastung) + Nebenkosten= Mindesteinkommen Schwankende Einkommen: Wohngeld kann nur für zukünftige Monate beantragt werden. Die Plausibilitätsprüfung der Wohngeldstelle erfolgt bei Selbständigen anhand eines rückwirkenden Zeitraums Steigende Einkommen sind der Wohngeldstelle unverzüglich mitzuteilen. Selbständige sollten immer dann Wohngeld beantragen, wenn eine schlechte Auftragslage in naher Zukunft absehbar ist. Die dem Antrag beigelegte Gewinn- und Verlustrechnung der letzten Quartale dient als Berechnungsgrundlage Ist das gezahlte Wohngeld zu hoch ausgefallen, muss es zurückgezahlt werden – ist es zu niedrig, kann ein Erhöhungsantrag gestellt werden Existenzgründer müssen ihre Gewinne möglichst realistisch einschätzen Sobald erste Betriebsergebnisse vorliegen, sollte der Jungunternehmern seine Schätzwerte überprüfen, um Rückzahlungen zu vermeiden Wohngeld wird nur für den Wohnanteil einer Wohnung gezahlt – nicht für gewerblich genutzten Raum (z.B. das Arbeitszimmer)Selbständige mit schwankendem Einkommen müssen eventuell alle zwei Monate einen neuen Antrag stellen. Nur ein sehr guter Überblick kann verhindern, dass Ansprüche nicht genutzt werden bzw. Rückzahlungen anfallen werden.
Zum Einen habe ich auch diese Frage beantwortet in der Frage zuvor, aber gut...7000 Euro ist ja nun wirklich kein Einkommen, denn ein Selbständiger mit etwa 3000 Euro hat es echt nicht leicht durchzuhalten. Wenn ich unter 7000 Euro selbständig im Jahr habe lebe ich wohl eher von Harz vier
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KommentierenUm Wohngeld zu erhalten, musst du Mieter von Wohnraum sein und musst über das nötige Mindesteinkommen in Höhe von 80 % des Regelbedarfes zzgl. Gesamtmiete und in deinem Fall deine private Krankenversicherung verfügen. Bei nur 7.000 EUR jährlich, ist das eher unwahrscheinlich.
Mit Minijob bist Du nicht "nebenberuflich" selbständig.
Um "nebenberuflich" selbständig zu sein braucht es eine sozialversicherungspflichtigen Anstellung.
Wie kann man davon leben?
Als Selbständiger muss man sich selbst krankenversichern, ca 300€ mtl.
Miete + Nebenkosten + Verpflegung?
Hast Du einen Sponsor?
Ich bin nebenberuflich selbstständig das heißt ich bin immernoch gesetzlich versichert über die Krankenkasse
Ist alles abgeklärt mit denen
Das könnte definitiv klappen. Wie viel bleibt dir denn am Ende als Gewinn übrig?
Okey, und wie kommst du drauf ? :/