Wohnungsübergabe alles im gleiche Weißton?
Ich ziehe renovieren zur Zeit meine Wohnung und heute waren Leute von meiner Wohnungsbaugenossenschaft da um sich anzuschauen, was noch alles gemacht werden muss. In einem Zimmer hatte ich eine farbige Wand, die ist aber bereits übergestrichen. Die Leute wollen nun, dass ich das komplette Zimmer streiche, weil das der Ton vom weiß, mit dem ich die Wand gestrichen habe, nicht mit dem überein stimmt, der im Rest des Zimmers ist. Können die das machen?
9 Antworten
Was steht denn in deinem Mietvertrag?
es ist immer unterschiedlich: manche wolle Wände und Decken in weiß haben, manche nur Decken weiß und Tapeten kompet runter - einfach graue Wände - das war bei mir mal der Fall mit GW Franken.
Aber das steht immer explizit im Mietvertrag drin und das musst du machen. Rest ist reine Schikane.
Ich nehme an, da steht nicht drin "alle Wände in gleichen Weißton streichen"))
Ich würde sagen, ja.
Wenn im Vertrag vereinbart ist, dass die Wohnung renoviert zu übergeben ist, soll dass ja dem Nachmieter ermöglichen ohne Renovierungsarbeiten dort einzuziehen. Wenn die Wände aber verschiedene Weisstöne haben, ist das für die Vermietung eher hinderlich.
Was für ein Blödsinn hier manche schreiben ist ja der Hammer. Selbst wenn im Mietvertrag steht, dass du die Wohnung komplett renoviert zurückgeben musst, kann dir das getrost am Po vorbei gehen.
Martinzuhause hat absolut Recht, es muss nicht mal weiß sein geschweigedenn das gleiche weiß. Natürlich versuchen sie dir das einzureden, weil sie auf Unwissenheit der Mieter bauen. Das sieht man immer wieder.
Und wenn du die Wohnung unrenoviert übernommen hast, musst du gar nix machen. Deshalb sind die Übergabeprotokolle so wichtig heutzutage... und zur Not Fotos vom Tag der Übergabe.
Gut dann werde ich das mal probieren
Die wollen eine Aufnahmegebühr von 70€.... sind glaube ich auch jährliche Kosten. Die Wand in Alpinaweiß würde vermutlich weniger kosten ;-) Allerdings zahlt sich das evtl mal aus, da du den Bund immer mal brauchen könntest. Es kann ja heutzutage stets was auf den Mieter zukommen wo man plötzlich nen Anwalt braucht. Bei dem Wohnungsmarkt werden Makler und Vermieter nämlich auch immer dreister.
z.B. Bearbeitungsgebühr für den neuen Mietvertrag von 200€(?) oder Gebühr zur Besichtigung der neuen Wohnung von 30€(?) oder Kündigung wegen Eigenbedarf nach 6 Monaten(?)
Es gibt da richtig tolle Beispiele und es sind keine Ausnahmen
Ich habe die Wohnung neu renoviert bekommen und in dem Zustand wollen sie es wieder haben inklusive gleichfarbigen Wänden.
Ist aber nicht deine Pflicht. Ist auch gesetzlich verankert und es gibt sehr viele BGH-Urteile dazu. Letztlich musst du selbst wissen, ob du dich deren Druck beugst. Rechtlich hätten sie keine Chance, aber nicht jeder möchte im Streit mit dem Vermieter auseinandergehen.
Viel Erfolg also.
die wohnung muss besenrein übergeben werden. die wände müssen in dezenten farben sein. das muss kein weiss sein.
nur kräftige farben müssen überstrichen werden.
hier steht dann einiges dazu:
Ja, das dürfen sie verlangen. Das ganze Zimmer muss nicht weiß sein. Einen anderen gedeckter Ton (Pastellton) müßten sie auch hin nehmen, aber das Zimmer muss einheitlichen Farbton haben, wenn die das verlangen.
Glaubst du es macht Sinn, sich deswegen beim mieterschutzbund anzumelden?