Namensänderung des Vermieters

6 Antworten

Als Mieterin bist Du nicht Eigentümerin. Aber auch eine Namensänderung ändert nichts am Vertrag.

Ellenm 
Beitragsersteller
 01.10.2014, 15:36

Ich bin nicht die Mieterin, sondern die Eigentümerin - also die Vermieterin !!

Keine. Du solltest nur deine Mieter informieren.

Es hat gar keine Konsequenzen, du bleibst ja immer noch die selbe Person und der Vertragspartner. Verpflichtend aendern muss man Namen und ggf. Adresse nur im Personalausweis/Reisepass, weil der zur Identitaetsfesttellung dient. Nicht mal den Fuehrerschein aendern muss man (nur eben den Ausweis dabei haben). Und auch die Aenderungen bei Banken, Versicherungen usw, dienen nur zur Vermeidung von Verwechslungen und Problemen (dass die Post zurueck geht z.B.), sind aber nicht unbedingt verpflichtend.

Du solltest deine Mieter einfach ueber deinen neuen Namen informieren, um Probleme zu vermeiden und gut ist es.

Hallo, ich weiss, daß der Mietvertrag bei Namensänderung durch Heirat des Mieters nicht geänderet werden muß. Weiss jemand, wielche Konsequenzen es hat, wenn ich als Vermieterin heirate und meinen Namen ändere? Ich bleibe weiterhin trotz Heirat die alleinige Wohnungseigentümerin.

Da ändert sich nichts, weil man immer noch die Person ist, die den Vertrag unterschrieben hat.

Den Mietern sollte man die Namensänderung mitteilen damit es nicht zu Missverständnissen kommt.

MfG

Johnny

ich denke mal das das bei bestehenden Vertrag keine Auswirkung hat,da du dann ja sowieso noch die gebürtige sowieso bist.Es ändert sich ja nur der Name aber nicht die Person.