Nahtlosigkeitsregelung greift,keine Krankschreibung mehr abgeben?

2 Antworten

Hallo,

  • das ist auf jeden Fall falsch.
  • Ich weiß auch nicht weshalb man keine Krankmeldung mehr abgeben sollte.
  • Entweder man ist krank und lässt sich das bescheinigen oder man ist es nicht.
  • Auf jeden Fall bist du verpflichtet solange du in irgendeiner Form von der Arge Leistungen beziehst verpflichtet Krankmeldungen einzureichen.
Markus70 
Beitragsersteller
 25.10.2014, 06:49

Achtung,das läuft nicht über die Arge,sondern über die Agentur für Arbeit.Und für ab mitte Januar wurde eine berufliche Reha vom Rententräger als Kostenträger mitlerweile bewilligt.Also für etwas mehr als 2 Monate greift die Nahtlosigkeitsregelung.

Carisa  24.10.2014, 23:10

Die ARGE ist nicht die Agentur für Arbeit - das sind zwei verschiedene Behörden.

Für die Zeit, in der man Alos als "Nahtlosigkeitsfall" gemeldt ist, musst man bei der gleichen Krankheit keine Krankmeldung vorlegen, da dies ja von vornerein bekannt ist.

Ja, war bei uns auch so - mein Mann war krankgeschrieben, danach "arbeitslos" gemeldet - war es ja aber nicht, weil immer noch krank. Aber das AA wollte auch keine Krankschreibung.

Nahtlosigkeitsregelung hab ich noch nie gehört :-(.