Nahtlosigkeitsregelung greift,keine Krankschreibung mehr abgeben?
Hallo,ich bin schon lange krank.Das Krankengeld läuft im November aus.Nächstes Jahr beginnt eine berufliche Reha. Für die Zwischenzeit bin ich bei der Agentur für Arbeit gemeldt und bekomme nach dem Krankengeld dann Arbeitslosengeld für Langzeiterkrankte. Stimmt es das man während dieser Nahtlosigkeitsregelung keine weitere Krankschreibung mehr abgeben soll? Man sagte mir wenn es mich beruhigt kann ich mir ja eine holen und soll diese dann zuhause aufbewaren falls mal danach gefragt wird.
2 Antworten
Hallo,
- das ist auf jeden Fall falsch.
- Ich weiß auch nicht weshalb man keine Krankmeldung mehr abgeben sollte.
- Entweder man ist krank und lässt sich das bescheinigen oder man ist es nicht.
- Auf jeden Fall bist du verpflichtet solange du in irgendeiner Form von der Arge Leistungen beziehst verpflichtet Krankmeldungen einzureichen.
Achtung,das läuft nicht über die Arge,sondern über die Agentur für Arbeit.Und für ab mitte Januar wurde eine berufliche Reha vom Rententräger als Kostenträger mitlerweile bewilligt.Also für etwas mehr als 2 Monate greift die Nahtlosigkeitsregelung.
Die ARGE ist nicht die Agentur für Arbeit - das sind zwei verschiedene Behörden.
Für die Zeit, in der man Alos als "Nahtlosigkeitsfall" gemeldt ist, musst man bei der gleichen Krankheit keine Krankmeldung vorlegen, da dies ja von vornerein bekannt ist.
Ja, war bei uns auch so - mein Mann war krankgeschrieben, danach "arbeitslos" gemeldet - war es ja aber nicht, weil immer noch krank. Aber das AA wollte auch keine Krankschreibung.
Nahtlosigkeitsregelung hab ich noch nie gehört :-(.