Kann man aus der Arbeitslosigkeit heraus Hausmann werden?
Hallo,
meine Frau und ich haben folgende Frage und würden uns über schlaue und vor allem qualifizierte Antworten freuen.
Ich bin seit nun fast zwei Jahren krank und zusätzlich seit 10.2011 ohne Arbeit. Nach ewigem Stress mit KV und AfA und immer wieder hi und her wer was zahlt haben wir uns jetzt überlegt dass ich einfach als "Hausmann" zuhause bleib. Dies bedeutet kein Arbeitslosengeld, kein Krankengeld. Nun ist aber die Frage
Kann ich mich bei der AfA zum Hausmann abmelden? Und wie muss/kann ich mit den Krankschreibungen AU als Hausmann umgehen?
Danke schon jetzt und beste Grüße ins Netz!!
Stefan
3 Antworten
Du musst dann bei der KK deiner Frau Familienversicherng bantragen. Dann brauchst du dich bei der Arbeitsagentur nur abmelden. Dann bist du aer auch nicht mehr rentenversichert
Gegenüber beiden Trägern sozialer Leistungen (ALG I = Agentur für Arbeit, Krankengeld = Krankenkasse) gilt:
SGB I § 46 Verzicht: "(1) Auf Ansprüche auf Sozialleistungen kann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Leistungsträger verzichtet werden; der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. (2) Der Verzicht ist unwirksam, soweit durch ihn andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden." http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__46.html
Gruß aus Berlin, Gerd
Eigentlich ist DAS meine hilfreichste Antwort!! Vielen Dank!!!
Dazu ist eigentlich nur zu sagen, wenn du keine Rechte (Leistungen) von irgendwelchen Ämtern in Anspruch nimmst, hast du denen gegenüber auch keine Verpflichtungen. Krankschreibungen brauchst du dann keine mehr, weil du ja dann niemandem mehr eine Arbeitsunfähigkeit nachweisen musst.
Einzig bei der Krankenversicherung könnte es Probleme geben, weil es in DE eine KV-Versicherungspflicht gibt. Entweder du lässt dich über Angehörige Familienversichern, sofern es diese Möglichkeit bei dir gibt ( z. B. können Ehepartner/in, eingetragene/r Lebenspartner/in, evtl. Eltern, evtl. Kinder mitversichern), oder du kannst dich freiwillig versichern, aber da stellt sich dann wieder die Einkommensfrage, wegen der Beitragshöhe und irgendeinen Nachweis, wovon du deinen Lebensunterhalt bestreitest musst du der KV in diesem Fall liefern.
Okay, wieder was gelernt, war mir da eben nicht sicher, deshalb hab ich auch ein "evtl." davor geschrieben. ;-)
Anmerkung zur Familienversicherung: nur möglich bei Ehepartnern und eingetragenen Lebensgemeinschaften (gleichgeschlechtige "Ehe") und für Kinder bis 23 bei den Eltern. Aber Eltern können sich nicht bei den Kindern familienversichern lassen und Kinder über 23 (außer in Ausnahmefällen, die hier wohl nicht vorliegen) nicht bei den Eltern.