Nachzug eines Partners: kann Vermieter Miete erhöhen?
Hallo Zusammen, Ich möchte dass mein Partner mit in die Wohnung einzieht. Nebenkosten sind per Wohnfläche berechnet, laut Vertrag. Wir haben Vermieter nach Zustimmung gefragt. Er weigert sich einen Ja/Nein Antwort zu geben, schlug vor dass er zustimmen wird wenn wir ein xx% Erhöhung der Kaltmiete annehmen. 1. Darf er auf eine Erhöhung der Kaltmiete bestehen? (Er kann wahrs nicht NK erhöhen weil sie per Wohnfläche berechnet sind) 2. Er verlangt auch Einkommensnachweiss, SCHUFA, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Kann er? 3. Was kann man machen wenn er weder zustimmt oder ablehnt, nur auf eine Vereinbarung zu Mieterhöhung beharrt? Vielen Dank in Voraus!
3 Antworten
Darf er auf eine Erhöhung der Kaltmiete bestehen?
Laut § 553 BGB vielleicht.
Er verlangt auch Einkommensnachweiss, SCHUFA, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Kann er?
Nur wenn der Partner Vertragspartner werden würde.
Bei Zuzug des Partners muss kein neuer Mietvertrag gemacht werden und er muss auch nicht im bestehenden Mietvertrag aufgenommen werden.
Was kann man machen wenn er weder zustimmt oder ablehnt, nur auf eine Vereinbarung zu Mieterhöhung beharrt?
Dann muss man das wohl über einen Rechtsanwalt klären, es sei denn man geht auf die Forderungen des Vermieters ein.
1. Darf er auf eine Erhöhung der Kaltmiete bestehen?
Grundsätzlich kann der VM n. § 553 II BGB einen Mietzuschlag verlangen, wenn ihm eine Zustimmung ansonsten "unzumutbar" erscheint.
Diese Mieterhöhung impliziert, dass dem Vermieter durch die veränderte Wohnsituation erhöhte Kosten, etwa für eine stärkere Abnutzung der Räumlichkeiten entstehen: Ein mietvermieteter Bodenbelag, die Waschtischarmatur oder das WC-Becken nutzt sich eben doppelt so schnell ab und muss nach der halben Zeit vom VM auf seine Kosten ersetzt werden.
2. Er verlangt auch Einkommensnachweiss, SCHUFA, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Kann er?
Natürlich darf der VM erfahren, ob "in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt", dessen Einzug zu verweigern, § 533 I BGB. Bei fristlos gekündigten Ruhestörern dürfte er.
Sofern dein Partner gesamtschuldnerisch haftend in den MV mit aufgenommen werden soll, darf er auch dessen Vermögensauskunft verlangen.
3. Was kann man machen wenn er weder zustimmt oder ablehnt, nur auf eine Vereinbarung zu Mieterhöhung beharrt?
Ihr bräuchtet das Mieterhöhungsverlangen nicht zu akzeptieren. Stimmt ihr einer derartigen Mieterhöhung durch Anpassung der Miete nicht zu, so gilt die Gestattung der Gebrauchsüberlassung durch deinen Partner vom VM als verweigert. Ihr dürft in dem Fall außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, § 540 I 2 BGB.
Dein bzw. dann euer ordentliches Kündigungsrecht n. § 573c I BGB blieb euch jederzeit unbenommen
G imager761
1. Darf er auf eine Erhöhung der Kaltmiete bestehen?
Möglicherweise.
§ 553 Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte
(1) Entsteht für den Mieter nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen, so kann er von dem Vermieter die Erlaubnis hierzu verlangen. Dies gilt nicht, wenn in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt, der Wohnraum übermäßig belegt würde oder dem Vermieter die Überlassung aus sonstigen Gründen nicht zugemutet werden kann.
(2) Ist dem Vermieter die Überlassung nur bei einer angemessenen Erhöhung der Miete zuzumuten, so kann er die Erlaubnis davon abhängig machen, dass der Mieter sich mit einer solchen Erhöhung einverstanden erklärt.(3) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Er kann wahrs nicht NK erhöhen weil sie per Wohnfläche berechnet sindWenn monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind kann er die NK, nach einer Abrechnung, trotzdem erhöhen.
Er verlangt auch Einkommensnachweiss, SCHUFA, Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Kann er?
Könnte er nur wenn dein Partner Mieter werden möchte/soll.