Kaltmiete erhöhen bei zuzug einer person
Nun habe ich eine frage, ich wohne mit meinem sohn in einer 2 zimmer wohnung diese beträgt kalt 330 € nun meine frage mein mann möchte nun bei uns mit einziehen die wohnung reich voll und ganz für 3 personen, mein vermieter meinte nun er möchte oder sollte die wohnungskaltmiete auf 380 € erhöhen. die nebenkosten ebenfalls statt bisher 100 möchte er nun 200 euro trotz dass uhren zum ablesen vorhenden sind. ist dies rechtens? und kann er so einfach die kaltmiete erhöhen?
7 Antworten
Der Vermieter darf wegen Zuzug einer Person nicht die Kaltmiete erhöhen und Nebenkosten auch nur wenn Pauschale statt monatliche Vorauszahlungen vereinbart sind.
Du mußt zwar den VM um Erlaubnis für den Zuzug Deines Mannes bitten, aber untersagen darf er ihn nicht.
Also ganz entspannt bleiben.
Für den Ehemann braucht es keine Erlaubnis, dieser hat durch die Heirat ein eigenes Besitzrecht...
Der Zuzug von Ehegatten (und Kindern) befarf keiner Beantragung bzw. Zustimmung.
falls ich nun nicht auf die kaltmieteerhöhung eingehe darf er mich dann aus diesem grund kündigen? da ich gerade meine miete immer brav und pünktlich bezahle?
Nein, bzw. wäre eine solche Kündigung unwirksam.
Nein, definitiv nicht. Dein Mann darf einfach zuziehen, ohne dass der Vermieter irgendetwas machen kann. Das ist Euer Recht, das sich aus dem grundgesetzlichen Schutz der Ehe ergibt...
Nein, das ist beides nicht rechtens. Für den Zuzug Deines Mannes brauchst Du nichtmal die Erlaubnis des Vermieters...
die miete ist nicht davon abhängig, wie viele leute in der wohnung leben, sondern was eine übliche miete für die wohung in der größe und ausstattung ist. also ist zuzug des partners kein grund, die miete zu erhöhen.
die nebenkostenvorauszahlung darf erhöht werden. es fallen ja schliesslich mehr kosten an und die braucht der vermieter nicht das jahr über auslegen, bis er nach der abrechnung eine nachzahlung bekommt.
lasst euch beim mieterschutzbund/ mieterverein beraten.
denkt daran: wenn ihr nicht zahlt, müßt ihr euch dafür nicht verteidigen, sondern der vermieter muß sich überlegen, ob er wirklich im recht ist und ob er das gerichtlich durchsetzen will.
Nebenkostenvorauszahlungen dürfen nur im Zuge einer Abrechnung erhöht werden, so steht es im BGB...
Die Erhöhung der Kaltmiete ist nicht rechtens.
Der Zuzug des Ehegatten berechtigt für sich nicht zur Erhöhung der Nettomiete. Bezügl. der Betriebskosten darf der Verm. nur für solche mit Personenschlüssel die Vorauszahlung erhöhen. Für alle anderen ist die Personenzahl irrelevant.
Muß mich berichtigen:
Bei nahen Familienangehörigen und Ehegatten ist eine Erlaubnis des VM nicht nötig.