Nachtzuschlag und Feiertagszuschlag?

2 Antworten

Hallo!

Nein, er hat keinen Anspruch einen Zuschlag. Diese sind nicht gesetzlich geregelt. Und wenn es auch nicht im AV steht, ist der AG eh nicht verpflichtet Zuschläge zu zahlen.

Ich muss dir aber auch sagen, dass man das in 2 Sekunden googlen konnte:

https://www.arbeitsvertrag.org/feiertagszuschlag/

LG

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zuschläge gibt es nach dem Arbeitszeitgesetz nur für sog. Nachtarbeitnehmer in Höhe von 25%.
Alles anderen haben entweder welche im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag geregelt. Ist hier nichts vereinbart, muss der Arbeitgeber auch nichts zahlen. Die bekannten steuerfreien Grenzen laut EStG regeln nicht den Anspruch sondern nur die Steuerfreiheit, wenn welche gezahlt werden.