Nachtschichtzulage Sicherheitsdienst?
Hallo, meine Frage ist. Wenn ich im sicherheitsdienst nur nachts arbeite, stimmt es dann das der Arbeitgeber mir keine Nachtschichtzulage bezahlen Muss? Auch sonst nichts, mit der Begründung, das die Arbeit ja sowieso nur nachts IST? Falls das nicht der Fall ist, Gibt es da Urteile Ec? Vielen Dank für die antworten
4 Antworten
http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html
Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.
Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen (Bei Dauernachtarbeit 30%).
Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 (10 AZR 423/14)
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 63/15 des Bundesarbeitsgerichts
§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.
Ich bin der Meinung, du musst entweder Zuschläge bekommen oder einen anderen Ausgleich dafür, dass du nachts arbeitest, denn das hat etwas mit einer besonderen gesundheitlichen Belastung zutun.
ganz einfache Antwort (Details wurden ja schon genannt)
NEIN, es stimmt nicht. Die Aussage des Arbeitgeber ist dummes Zeug.
ich weiß von einem jungen mann, der berufskraftfahrer ist, dass er KEINEN nachtzuchlag bekommt -- weil übertariflich bezahlt wird - damit ist dann-alles abgegolten-- bei dir könnte es ähnlich sein !!
8,50 ist ja auch mindestlohn . ich kenne nicht die tariflichen bezahlungen bei der sicherheitsbranche , aber sehr viel ist das auf keinen fall !
Nee. 8,50 Euro sind nicht übertarifliche Zahlungen. Angelegenheit ist beim Rechtsanwalt. Haben sehr gute Chancen