Nachtschichtzulage Sicherheitsdienst?

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http://www.lohn-info.de/zuschlaege_nachtarbeit.html

Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren. Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.

Regelmäßig wird sowohl für den Nachtzuschlag als auch für den Freizeitausgleich ein Zuschlag von 25% als angemessen angesehen (Bei Dauernachtarbeit 30%).
Dazu gibt es ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 9. Dezember 2015 (10 AZR 423/14)
Auszug aus der Pressemitteilung Nr. 63/15 des Bundesarbeitsgerichts

§ 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz.

Ich bin der Meinung, du musst entweder Zuschläge bekommen oder einen anderen Ausgleich dafür, dass du nachts arbeitest, denn das hat etwas mit einer besonderen gesundheitlichen Belastung zutun.

ganz einfache Antwort (Details wurden ja schon genannt) 

NEIN, es stimmt nicht. Die Aussage des Arbeitgeber ist dummes Zeug.

ich weiß   von  einem jungen mann, der   berufskraftfahrer ist,  dass  er KEINEN  nachtzuchlag bekommt --  weil  übertariflich bezahlt wird  - damit  ist  dann-alles abgegolten--  bei dir könnte  es ähnlich sein !!

utakoenig11 
Beitragsersteller
 06.01.2017, 11:22

Nee. 8,50 Euro  sind nicht übertarifliche Zahlungen.  Angelegenheit ist beim Rechtsanwalt. Haben sehr gute Chancen 

eggenberg1  06.01.2017, 13:52
@utakoenig11

8,50 ist  ja auch mindestlohn  . ich kenne  nicht die   tariflichen bezahlungen  bei   der sicherheitsbranche , aber  sehr viel ist  das auf keinen fall !