Lohnzuschläge Nachtarbeit Ingenieur
Hallo zusammen,
ich arbeite als Ingenieur im Baugewerbe und habe keinen Tarifvertrag und bin in keiner Gewerkschaft. Nun soll ich für einen begrenzten Zeitraumin in der Nacht ab 0:00 Uhr Messungen betreuen. Meines wissens nach steht einem Arbeiter für arbeiten in der Nacht ein Zuschlag von 25 % zu. Lt. meinem Arbeitgeber ist dem aber nicht so da ich als Ingenieur, wie es scheint, von dieser gesetztlichen Regelung ausgenommen werde. Kennt da jemand von euch eine klare Regelung die im besten Fall auch gesetzlich ist?
Viele Dank!
1 Antwort
Hallo,
ja, gesetzlich. Im Arbeitszeitgesetz solltest Du Dir einmal die Paragraphen 6 und 2 zu Gemüte führen. Grundsätzlich steht Dir eine angemessene Zulage zu. Nach meinen Recherchen sind es auch 25 %. (angemessen)
Gruß