Nachtschicht?

4 Antworten

Es kann schon sein, dass Du hier eine gute Antwort bekommst. Aber so oder so sollte er unbedingt mit einer Rechtsberatung, einer Rechtsschutzversicherung oder einem Anwalt sprechen. Denn es geht hier um Gesundheit und auch um viel Geld. Da ist professioneller Rat sehr wichtig. Vor allem auch, weil es vielleicht auch Fristen gibt, die relevant dein könnten.

wenn das Attest nachweislich in der Firma vorlag, dann wäre die Firme verpflichtet gewesen ihm den Wechsel zu ermöglichen oder hätte sich mit ihm über eine Vertragsauflösung einigen müssen. Alles andere ist eine Verletzung der Fürsorgepflicht des AG und damit ist der AG / die Firma in der Haftung. Soweit die Theorie.

In der Praxis müsste man erstmal nachweisen, dass das Attest dem Chef zugestellt wurde, wenn man es richtig gemacht hat kein Problem, wenn man es nur so im Büro abgegeben hat schon schwerer aber noch machbar. Als Zweites müsste man nachweisen, dass der Schlaganfall direkte Folge der Nachtarbeit war und das dürfte nahe zu unmöglich sein

Wenn die Einreichung der Atteste bei der Firma ordnungsgemäß war und diese den Sachverhalt kannten und und den Kollegen trotzdem weiter das Nachts beschäftigten, dann könnte dein Kollege klagen. Sie hätten ihn Nachts nicht mehr arbeiten lassen dürfen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht könnte da genauer ausführen. Ob der Schlaganfall aber wirklich die Folge der Arbeit des Nachts ist, dass müsste medizinisch belegt werden. Viel Stoff für Ärzte und Anwälte.

Das kommt doch maßgeblich darauf an, welche Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Wenn hier ausschließlich Nachtschichten vereinbart wurden, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, auch nicht bei Krankheit, den Mitarbeiter in die Tagschicht zu versetzen. Dann muss sich der Arbeitnehmer eben arbeitsunfähig krank melden und sich ggf. einen anderen Job suchen, wenn er aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Nachtschicht arbeiten kann.

Familiengerd  14.01.2022, 16:05
ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, auch nicht bei Krankheit, den Mitarbeiter in die Tagschicht zu versetzen

Das ist falsch!

Dazu ist der Arbeitgeber aufgrund seiner Fürsorgepflicht dem Arbeitnehmer gegenüber verpflichtet, sofern ihm eine solche Versetzung möglich und zumutbar ist!