Am Arbeitsplatz masieve Probleme mit einem Kollegen!

8 Antworten

''Verleumdung bedeutet in Deutschland und der Schweiz, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. In Österreich muss sich der Vorwurf wider besseres Wissen auf eine strafbare Handlung beziehen und der Betroffene damit in die Gefahr behördlicher Ermittlungen geraten''

''Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert:

„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

lenzing42  11.11.2012, 11:53

@DanielS1994: Glaub mir,deine Antwort wird auch gelesen,wenn du normal schreibst.

DanielS1994  11.11.2012, 22:45
@lenzing42

Hat doch mit normal schreiben nichts zu tun, aber schön zu wissen, dass du das noch nicht so recht verstanden hast. Das hab ich gemacht, damit eine gewisse Übersicht in meinem Beitrag vorhanden ist.

TETTET  12.11.2012, 10:18
@DanielS1994

Das hab ich gemacht, damit eine gewisse Übersicht in meinem Beitrag vorhanden ist.

Das ist dir gründlich misslungen.

DanielS1994  12.11.2012, 15:35
@TETTET

''Verleumdung bedeutet in Deutschland und der Schweiz, dass jemand über eine Person ehrverletzende Behauptungen aufstellt, obwohl er weiß, dass sie unwahr sind. In Österreich muss sich der Vorwurf wider besseres Wissen auf eine strafbare Handlung beziehen und der Betroffene damit in die Gefahr behördlicher Ermittlungen geraten'' ''Im deutschen Recht ist Verleumdung im StGB folgendermaßen definiert: „Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wenns so übersichtlicher ist, bitteschön.

bambini1992 
Beitragsersteller
 11.11.2012, 02:05

danke dir

Hallo bambini1992,

bei einer Firma mit 37 Mitarbeitern sollte es so etwas wie einen Betriebsrat geben. Du solltest Dich an einer Vertrauensperson des Betriebsrats wenden, die Dir beisteht. Ein Mitarbeiter, der über andere Kollegen üble Nachreden verbreitet, stört meiner Meinung nach, auch den Betriebsfrieden. Dieser Mitarbeiter müsste zumindest eine Abmahnung vom Chef bekommen.

Deine Erlebnisse deuten zumindest den Versuch von Mobbing an.

Es gilt zu prüfen, ob die Lügengeschichten dieses Mannes über Dich üble Nachreden darstellen. Dann wäre das auch von strafrechtlicher Bedeutung.

bambini1992 
Beitragsersteller
 11.11.2012, 02:22

ich geh nicht auf den strich und hab das nie getahen auserdem mach ich meine dienste ordentlich! hmm ja eigendlich sollt das alles geschehen er hat seine 5te abmahnung dennoch nicht gekündigt

Das ist Mobbing auf die härteste Tour. Dein chef hat eine "Vorsorgepflicht" gegenüber seine Angestellten. Und dein kollege müßte zumindest eine Abmahnung erhalten. Hat dein Chef mit Ihn gesprochen, und es ist nichts passiert, bzw. er weiter macht, so würde ich an deiner Stelle zur Gewerkschaft gehen und diese Angelegenheit zur Anzeige bringen. Hier kriegt nämlich nicht nur dein Kollege eins auf den Deckel wegen "Mobbing" sondern auch eine Anzeige wegen "Übler Nachrede", und dein Chef erhält eine Anzeige wegen "Nichtachtung der Fürsorgepflicht". Mache das sobald wie möglich, daß geht auch wärend der Arbeitszeit. Denn der gang zur Gewerkschaft ist kein Kündigungsgrund. Und Kündigen tust du auch nicht selber!

Eine Strafanzeige bringt dir herzlich wenig. Selbst wenn Verfahren eröffnet und er tatsächlich verurteilt würde, würde er, seiner Aufmerksamkeit gewiss, nur geschickter und heftiger ablästern :-(

Eine zivile Unterlassungsklage, die ihn unter strafbewehrter Androhung eines empfindlichen Bussgeldes untersagt, weiterhin derartige Aussagen zu verbreiten, wäre da deutlich zielführender :-)

Anwalt beauftragen - das wäre gut investiertes Geld :-O

G imager7651

geh zum arzt und lass dich wegen mobbing kranschreiben. mal schauen was deins chef dann sagt.