Nachtrag zu einem Mietvertrag mit drei Hauptmietern
Hallo,
Die Situation
Ich wohne in einer 85qm-Wohnung in München. Den Mietvertrag habe ich mit zwei Mitbewohnern vor rund drei Jahren unterzeichnet. Wir waren alle drei Hauptmieter. Seitdem haben meine Mitbewohner öfter gewechselt. Das ging immer recht problemlos - die Vermieterin (eine Stiftung) hat einen Nachtrag zum Mietvertrag aufgesetzt, den wir drei + der jeweilige Nachmieter unterzeichnet haben.
Nun ist vor einigen Monaten scheinbar eine neue Sachbearbeiterin bei der Stiftung am Werk. Vor zwei Monaten wollten meine beiden Mitbewohner wieder einmal ausziehen. Sie haben sich bei der Vermieterin erkundigt und ihnen wurde mitgeteilt, sie sollten ihren Teil des Mietvertrages kündigen - für Nachmieter würde es dann wieder einen Nachtrag zum Mietvertrag geben. Entgegen der mündlichen Aussage widersprach die Vermieterin dann aber schriftlich, auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zu verzichten.
Nun sind meine beiden neuen Mitbewohner bereits eingezogen und für eine liegt seit Mitte April der Nachtrag zum Mietvertrag unterschriftsbereit vor. Da der aber erst ab dem 1. Juli gilt, wollte sie mit der Unterzeichnung noch warten. Mein zweiter Mitbewohner kann erst ab dem 1. August einziehen, deswegen gibt es auch noch keinen Nachtrag.
Heute, also etwa 3 Wochen vor dem 1. Juli, bekomme ich einen Brief der Vermieterin, in dem sie den bereits geschickten Nachtrag für nichtig erklärt und darum bittet, ich möge die Wohnung als alleiniger Hauptmieter anmieten und Untermietverträge mit meinen Mitbewohnern abschließen und der Vermieterin zusenden.
Das Problem
Aus verschiedenen Gründen bin ich von dieser Bitte nicht begeistert. Ich möchte nicht alleine verantwortlich sein für die gesamte Wohnung, ich möchte meinen Mitbewohnern gegenüber nicht als Vermieter auftreten müssen und ich möchte, dass meine Mitbewohner hier wohnen bleiben können, wenn ich mal die Wohnung verlasse.
Die Fragen
Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann? Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...
Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.
Kann man einen bereits abgeschickten Nachtrag für nichtig erklären, ohne zunächst eine Frist zu setzen? (wahrscheinlich ja, aber sicherheitshalber frage ich mal nach)
Vielen Dank und entschuldigung, dass es so viel Text ist
4 Antworten
Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Es ist unwirksam wenn einzelne Mieter eines gemeinsamen Vertrages kündigen.
Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann?
Dann wird man alle Mieter "bitten" den Vertrag komplett zu kündigen.
Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag.
Falsch. Es stehen nach wie vor alle Namen im Mietvertrag.
Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...
Mußt Du auch nicht. Und bist Du auch nicht.
Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen?
Nein.
Es sei denn im Vertrag ist der Mieterwechsel vereinbart/geregelt.
Würde mich sehr wundern wenn dem so wäre.
Ist diese Stiftung evtl. ein Wohnheim?
Einzelne Mieterwechsel sind übrigens nicht im Vertrag geregelt.
Dann gibt es auch keinen Anspruch darauf.
Wenn Du wohnen bleiben willst wird Euch (alle Mieter die aktuell im Vertrag stehen) nichts weiter übrig bleiben als den Vertrag gemeinsam zu kündigen, Du schließt mit dem VM einen alleinigen Vertrag ab und vermietest an die neuen Mitbewohner unter.
Ersatzweise können die zuletzt ausgezogenen Mieter auch aus dem Vertrag entlassen werden. Dann bist Du automatisch alleiniger Hauptmieter.
Im Klartext, den Vorschlag des VM annehmen oder den Vertrag komplett kündigen und eine neue Wohnung suchen.
Ich kann natürlich an den gesunden Menschenverstand der Vermieterin appellieren
Und der sagt dem VM das er keine Lust mehr hat ständig den Vertrag zu ändern und statt dessen nur noch einen festen Vertragspartner haben will.
Untermietverträge gehen den Vermieter übrigens nichts an. Er muß lediglich die Untervermietung genehmigen.
Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Nein, und deswegen sind die beiden ausgezogenen auch weiterhin Mieter...
Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann? Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...
Dann bleibt Ihr alle 3 Mieter, Du und Deine ausgezogenen Mitbewohner. Die Kündigung Deiner Mitbewohner ist wie geschrieben unwirksam...
Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.
Nein, niemand kann einen anderen Vertragspartner gegen seinen Willen zu irgendwas zwingen, deswegen sind ja auch die beiden ausgezogenen Mitbewohner weiterhin Mieter...
Kann man einen bereits abgeschickten Nachtrag für nichtig erklären, ohne zunächst eine Frist zu setzen? (wahrscheinlich ja, aber sicherheitshalber frage ich mal nach)
Der Nachtrag ist ohnehin nichtig, wenn nicht ALLE Unterschriften drauf sind, das musst Du nicht extra erklären...
Ist es überhaupt rechtens, wenn Hauptmieter einzeln ihren Namen aus einem gemeinsamen Mietvertrag kündigen?
Unwirksam:
Mieterseitige Kündigung eines gemeinschaftlichen Mietvertrages:
Sind mehrere Personen gemeinsam Mieter, zum Beispiel Ehepaare, Geschwister, Partner oder Wohngemeinschaften, so muss jeder Partner des Mietvertrages die Kündigung eigenhändig unterschreiben.
Fehlt eine Unterschrift ist die Kündigung unwirksam.
Eine Vertretung (Vollmacht) ist möglich. In diesen Fällen ist jedoch eine schriftliche Vollmacht (Originalurkunde keine Kopie!) zusammen mit der Kündigungserklärung vorzulegen bzw. an das Kündigungsschreiben anzuheften. Aus der Vollmacht muss klar und eindeutig zu ersehen sein, dass der vertretene Vertragspartner den oder die anderen zur Erklärung der Vertragskündigung in seinem Namen beauftragt und bevollmächtigt hat.
Ohne Vorlage einer schriftlichen Vollmacht kann der Vermieter der Kündigung widersprechen.
Das gilt für alle Partner des Vertrages, und auch solche, die durch einen späteren Einzug in die Wohnung hinzugekommen sind.
Partner von nichtehelichen Lebensgemeinschaften sollten nicht davon ausgehen, dass sie keine Haftungsprobleme haben, nur weil sie im Vertrag nicht genannt sind.
Die spätere Einbeziehung durch den vom Vermieter genehmigten Nachzug ist rechtlich gleichbedeutend wie ein urspünglch gemeinsam abgeschlossener Vertrag, d.h. es liegt ein gemeinschaftlicher Mietvertrag vor.
So ist die Rechtslage:
Zieht ein Mitmieter aus der Wohnung aus, und kündigt er alleine die Wohnung anschließend, so ist die Kündigung unwirksam.
Die Kündigung wirkt also nicht etwa nur für seine Person!
Der ausgezogene Mitmieter haftet auch nach dem Auszug weiterhin als Gesamtschuldner zusammen mit dem anderen Partner für die alle Vertragspflichten, insbesondere aber für die gesamte Miete oder auch die Schönheitsreparaturen, dabei ist es völlig unerheblich, ob er die Wohnung auch noch nutzt.
Gesamtschuldnerische Haftung bedeutet, dass der Vermieter von jedem Partner die volle Summe verlangen kann. Beispiel: Die Mietrückstände betragen 2.300 €, die Kosten für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen 2.500 €. - Zusammen 4.800 €. Es kann nun jeder der Mitmieter zur Zahlungder vollen Summe von 4.800 € verurteilt werden, der Vermieter darf aber nur einmal "kassieren". Wer von den Partner bezahlt kann ihm egal sein. Im Zweifel wendet er sich natürlich an den Mitmieter, der am meisten Geld hat.
Ein bestehender Mietvertrag kann durch eine dreiseitige Vereinbarung des Vermieters mit dem ausscheidenen Mieter und dem Mieter der das Mietverhältnis fortsetzen möchte, übernommen werden.
Quelle Mietrechtslexikon ___________________________________________________________________
Wenn ich der Bitte nicht entspreche, was ist dann?
Dann müssen alle Mieter den gemeinsamen Mietvertrag kündigen,
Meine Mitbewohner haben ja gekündigt, also steht ab dem 1.8. nur noch mein Name im Mietvertrag. Aber ich habe doch nie zugestimmt, alleiniger Hauptmieter zu sein...
Die Kündigungen sind unwirksam und alle sind noch Hauptmieter.
Kann ich von der Vermieterin verlangen, Nachträge für meine beiden neuen Mitbewohner zu erstellen? Meinetwegen können sie diese Praxis ja in Zukunft verbieten, aber in der jetzigen Situation erscheint mir das fies.
Nein.
MfG
Johnnymcmuff
Dieser sogenannte Nachtrag stellt sich als Angebot zur Mietvertragsänderung dar. Wenn der Vermieter diese Angebot nicht unterschrieben hat, ist es kein Angebot. In diesem Fall kann der Vermieter von dem "Nachtrag" auch wieder Abstand nehmen.
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Einzelne Mieter einer Mieterpartei können nicht durch außerordentliche oder ordentliche Kündigung allein aus dem Mietvertrag ausscheiden. Derartige Kündigungen sind also rechtsunwirksam.
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Welcher Bitte sollst du denn entsprechen? Die Kündigungen deiner anderen Mieter sind ohnehin nicht gültig.
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Du kannst von deiner Vermieterin nur das verlangen, was im Mietvertrag steht. Wurde ausdrücklich der Wechsel von Mietern der Mieterpartei vertraglich gestattet?
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Nachträge sind Vertragsänderungen, die von allen Beteiligte unterschrieben werden müssen. Fristsetzungen können aber müssen nicht als Forderung aufgestellt werden.
Wurde ausdrücklich der Wechsel von Mietern der Mieterpartei vertraglich gestattet?
Wurde nicht. Siehe Kommentar des TE zu meiner Frage.
Hi, danke erstmal für alle Antworten. Die Stiftung ist kein Wohnheim. Es ist eine ganz normale Wohnung. Die Stiftung an sich macht irgendwas ganz anderes, ihr gehören nur auch einige Immobilien, ich glaube hier haben früher mal Mitarbeiter gewohnt.
Einzelne Mieterwechsel sind übrigens nicht im Vertrag geregelt.
Nur wie gehe ich jetzt mit der Stiftung um? Im guten Glauben an die bisherige Praxis der Nachträge (einer von denen wurde ja auch schon zugeschickt) sind meine neuen Mitbewohner bereits hier eingezogen und ich würd die gerne auch hier behalten. Ich kann natürlich an den gesunden Menschenverstand der Vermieterin appellieren, aber die Erfahrung lehrt, dass der nicht immer vorhanden ist...