Mietvertrag unterzeichnet-noch keine Schlüsselübergabe aber Mietforderung?
Guten Tag, Ich habe einen Mietvertrag zum 15.9.12 unterschrieben, konnte aber auf grund von verzögerungen beim Sanieren erst zum 1.10.12 einziehen Jetzt habe ich das Problem das der Vermieter eine Forderung stellt über den halben Monat wo zwar der Mietvertrag unterschrieben, aber ich nicht die Schlüssel hatte bzw die Wohnung nicht nutzen konnte. Ist diese Forderung rechtens? oder ist sie nichtig?
5 Antworten
Meines Erachtens nach kommt es darauf an, ob der Vermieter dir, aus welchen Gründen auch immer, die Schlüssel nicht ausgehändigt hat oder ob du dir sie nicht abgeholt hast oder abholen konntest.
Ich danke für die Antwort =) jetzt kann ich ruhig schlafen und montag alles wegen der Mahnung klären
Wie geschrieben konnte/wollte er mich noch nicht einziehen lassen weil noch nicht fertigsaniert war
Mietvertrag unterzeichnet-noch keine Schlüsselübergabe aber Mietforderung?
Sie haben zwar die Pflicht die Miete zubezahlen, aber der Vermieter muss Ihnen die Mietsache auch zur Verfügung stellen!
Hauptpflichten des Vermieters
Aus § 535 Abs.1 Satz 1,2 BGB ergeben sich die Hauptpflichten des Vermieters. Danach ist der Vermieter in erster Linie verpflichtet, dem Mieter die Mietsache zu überlassen und zu erhalten. Damit ist gemeint, dass der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem solchen Zustand zur Verfügung stellen muss, der es dem Mieter erlaubt, die Sache zum gemieteten Zweck verwenden zu können (siehe: BGH ZMR 2005, 844,846). Darüberhinaus muss der Vermieter diesen gebrauchsfähigen Zustand der Mietsache während der gesamten Dauer des Mietverhältnisses erhalten (Siehe: BGH ZMR 2003, 418; BGH ZMR 2004, 807, 808).
Quelle: http://www.mietrecht-hilfe.de/mietvertrag/pflichten-aus-dem-mietvertrag.html
Die Mietforderung ist nicht rechtens, denn der Vermieter hat Ihnen die Mietsache nicht zur Verfügung gestellt.
Steht die Mietsache nicht zum vereinbarten Termin zur Verfügung so können Sie die Miete um 100 % für den halben Monat kürzen.
Nicht er kann Forderungen stellen sondern eventuell könnten Sie Kosten für Mhraufwand als Schadenersatz geltend machen.
Erst ab Besitzübergang (Schlüsselübergabe) muss Miete gezahlt werden.
Dann hat er auch nur ab dem 1.10.12 Anrecht für die Miete
Wenn Mietbeginn der 15. 9. war und der VM zu diesem Termin die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt hat, mußt Du erst ab dem tatsächlichen Übergabetermin Miete zahlen.
Tschuldigung, nicht richtig gelesen. Da es nicht deine Schuld war dass die Sanierungsarbeiten nicht bis zum 15.09. abgeschlossen waren ist die Miete natürlich erst zum Einzug, also 01.10. fällig.