Jobcenter möchte Gehaltsabrechnung und Kontoauszüge?
Jobcenter möchte Gehaltsabrechnungen und Kontoauszüge im Rahmen der Mitwirkungspflicht. Ich habe zwei Minijobs und erhalte Aufstockung. Die Gehaltsabrechnungen sind nicht das Problem.Aber bei dem einem Minijob wird das Geld monatlich überwiesen (Kontoauszüge auch kein Problem) und bei dem anderen Minijob erhalte ich monatlich eine Barauszahlung.
2 Antworten
Wenn beide Jobs beim Jobcenter gemeldet sind und du auch für beide eine Abrechnung bekommst, dann wirst du doch für die Barauszahlung eine Quittung mit Datum und Unterschrift bekommen und das reicht aus !
Dem Jobcenter geht es dabei um den Zufluss des Einkommens, nennt sich Zuflussprinzip, denn erst nach dem Zufluss darf das Einkommen nach Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf den Bedarf angerechnet werden.
Danke dir für deinen Stern !
Bitte schön !
Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, eine Lohnabrechnung zu erstellen. Der Gesetzgeber hat das in § 108 der Gewerbeordnung (GewO) fixiert.
Und deswegen fordert das JC die Vorlage der Lohnzettel.
Wenn der Chef dir diese Abrechnung NICHT erstellt, dann fordere ihn schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) mit Einschreiben mit Rückschein eben dazu auf. Die Kopie des Schreibens und den Rückschein legst du dem JC vor.
Damit bist du erst mal aus dem Schneider.
Vielen Dank. Das sagte mir die Dame eben von der Kundenhotline auch.