Minijob wenn Eltern Arbeitslosengeld beziehen?
Hallo liebe Leute :)
meine Eltern beziehen Arbeitslosengeld vom Jobcenter, jedoch möchte ich gerne anfangen, mein eigenes Taschengeld zu verdienen, sodass meine Eltern mir nichts abgeben müssen. Ich habe mich jedoch informiert und so wie ich es richtig verstanden habe, streicht das Jobcenter das Arbeitslosengeld wenn man über 160€ im monat durch den minijob verdient. Nun wollte ich fragen, ob das so stimmt und wenn nicht, was ich beachten muss?
Ich bedanke mich im voraus für helfende Antworten! :)
6 Antworten
Wenn Deine Eltern Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit beziehen, kannst Du soviel dazu verdienen, wie Du willst.
Bei Arbeitslosengeld 2 vom Jobcenter ist es etwas anders:
Du hast einen Grundfreibetrag von 100 € plus 20 % des nach Abzug des Grundfreibetrags verbleibenden Rests.
Dieser Gesamtfreibetrag bleibt Dir vom Minijobverdienst. Der Rest wird leider von Deinem ALG 2, welche die Eltern für Dich bekommen, abzogen.
"Gestrichen" in dem Sinne wird jedoch nichts :)
Bei den von Dir genannten 160 € handelt es sich um 165 € = Freibetrag auf Nebenerwerbseinkommen bei Bezug von Arbeitslosengeld 1.
Beim ALG - 2 ( Hartz - lV ) vom Jobcenter gelten deine genannten 160 € Freibetrag nicht, es wären außerdem 165 € Netto und die geltend nur beim ALG - 1 ( Versicherungsleistung ) von der Agentur für Arbeit und die würden dann nur für Mutter und Vater gelten, du könntest verdienen was du willst und Millionen auf dem Konto haben.
Hier handelt es sich um Sozialleistungen, da gelten ab dem 15 Lebensjahr die Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll , dass wären vom Bruttoeinkommen zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % Freibetrag dazu.
Würdest du also angenommen monatlich 450 € Brutto = Netto verdienen und auf dein Konto bekommen, dann stünden Dir 170 € Freibetrag zu, die dann theoretisch vom Nettoeinkommen abgezogen und voraussichtlich 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen ergeben würden.
Die würden dann deinen Eltern von deinem Bedarf abgezogen, so wie das mit Deinem Kindergeld auch schon passiert, sollte derzeit noch Anspruch bestehen, dann müsstest Du mit deinen Eltern vereinbaren was du selber an sie zahlen musst, min. müssten Dir aber deine angenommenen 170 € an Freibetrag bleiben.
Aktuell bezahlen ja die Steuerzahler deinen gesamten Lebensunterhalt, wenn deine Eltern ALG II bekommen für eure Bedarfsgemeinschaft.
Also die Steuerzahler bezahlen von ihrem Gehalt dein Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Heizung, Strom,...
Wenn du selbst Geld verdienst, dann wird natürlich von dir erwartet, dass du einen Teil von deinem Gehalt auch mit für deinen eigenen Lebensunterhalt verwendest. So wie jeder normale Arbeitnehmer von seinem Gehalt sein Essen, Trinken, Kleidung, Miete, Heizung, Strom,... bezahlt.
Eure Bedarfsgemeinschaft bekommt dann etwas weniger Geld für deinen Anteil, weil du diesen Teil selbst bezahlen kannst von deinem Gehalt. Du musst dann also einen Teil zur Haushaltskasse beitragen von deinem Gehalt.
Ist doch verständlich, oder?
Du kannst ja nicht wirklich erwarten, dass du dein gesamtes Gehalt wie Taschengeld verwenden kannst, während ich und die anderen Steuerzahler von unserem Gehalt deinen kompletten Lebensunterhalt bezahlen sollen, oder?
Du verwechselst da Al-Geld2 mit dem Al-Geld1 !?
Sie haben auf Ihr Nebeneinkommen einen Freibetrag von 165 Euro im Monat. Bis zu dieser Grenze hat das Gehalt aus Ihrem Nebenjob keine Auswirkungen auf Ihr Arbeitslosengeld. Liegt Ihr Nebenverdienst über dieser Grenze, wird Ihr Arbeitslosengeld gekürzt.
Beim Al-Geld1 werden deinen Eltern ein 450-Euro-Minijob angerechnet, aber doch nicht dir!
Nein, da hast Du etwas komplett falsch verstanden, weil das Jobcenter zahlt kein Arbeitslosengeld 1 .
Deinen Zuverdienst erhält Du komplett und musst Dich dann mit Deinen Eltern einigen.