Jobcenter/arbeitsamt Gutschein geben trotz sperre?
Habe eine sperre bekommen vom Amt (erfahren durch anruf und vorlesen der sperre einer netten dame) da ich mich nicht beworben habe auf ein Stellenangebot (habe weder Angebot noch die sperre per Post erhalten) meine frage ist nun.
Bekomme ich Gutscheine obwohl in der sperre drin steht das keine Gutscheine genehmigt werden?
Bin Dank der sperre ja mittellos
Ich habe lediglich die Auskunft das wenn es Probleme mit dem Amt gibt man zu solidarischen Hilfe gehen kann.
Danke im vorraus
5 Antworten
Gehe in den --wiederspruch den diese sperre ist rechtswidrig den das Amt darf erst bei der 4ten Nichtbewerbung eine sperre veranlassen den du hast sogar das recht bis zu 3 vorschlage abzulehnen,.Aber das amt kann nicht einfach behaupten es hat dir einen vorschlag geschickt und dann deswegen einen sperr zeit veranlassen ich rate dir gehe in den -wiederspruch und auch mit der Begründung das du keine Adressen bekommen hast.
Auch muss eine sperzeit schriftlich mitgeteilt werden den sonst würdest du auch nicht über deine rechte informiert und zb die Dauer in der du einen --wiederspruch machen kannst das sind üblicherweise 4 Wochen nach erhaltendes Briefes,.
Gutscheine müssten sie dir geben .Aber wen das wirklich wie du beschrieben ist würde ich einen Anwalt beauftragen das geht am schnellsten
Manchmal geht auch mal bei der post was verloren auch wen das selten für den einzelnen vorkommt dann sollst du zb einen nachforschugsauftarg stellen..
Eine Sperre muss schriftlich mit Bescheid erfolgen, wo man Rechtsmittel einlegen kann. Er hätte zwar keine aufschiebende Wirkung, aber vielleicht war die Sanktion nicht zulässig.
Bei Erwachsenen würde man bei den geschilderten Vorfall eine 30% Kürzung beim ersten Mal bekommen, U25 darf auch 100% sanktioniert werden. Man sollte jede Sanktion anwaltlich (mit Beratungsschein) überprüfen lassen.
Wenn drinnen steht, dass Du keinen Anspruch auf Gutscheine hast, musst Du eigentlich was schriftliches bekommen haben.
Gutscheine sollen eben bei einer hohen Sperre das Überleben sichern, da sich damit nur Lebensmittel und keine Genussmittel wie Alkohol oder Zigaretten kaufen lassen.
Gutscheine können daher nur in den seltensten Fällen verweigert werden. Wenn man z.B. noch bei den Eltern wohnt und die Ernährung abgesichert ist.
Es gibt auch soziale Anlaufstellen, die kostenlose Hilfe und Beratung für SGB II anbieten. Auch eine Vorsprache dort kann Dir erstmal weiterhelfen.
Ich vermeide jetzt "erzieherische" Worte indem ich nicht Frage, warum die Auflagen nicht erfüllst hast, die Nachweise darüber sind eigentlich jeden zuzumuten, der soziale Leistungen in Anspruch nimmt.
es reicht aber schon aus wenn der absender nachweisen kann das der bescheid versendet wurde.
die dinger verschwinden anscheinend beim empfänger immer wieder mal
"(habe weder Angebot noch die sperre per Post erhalten) "
da können sie auch keine gutscheine schicken. die kommen doch da dann auch weg
DIE würden natürlich ankommen ;) ;)
Also auf Mündlches brauchst Du gar nichts zu geben - das zählt nicht.
Ein Sanktionsbescheid muss schriftlich erfolgen.
Du kannst Dich ja auch mal in Beratungsstelle für ALG- II- Empfänger kundig machen.
://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-lebensmittelgutscheine-bei-sanktionen-1033.php
Lies Dir das durch.
Die Frage hast du dir schon selbst beantwortet. Wenn drin steht, keine Gutscheine, dann ist das auch so gemeint.
Natürlich MUSS es Gutscheine geben.