Muss man bei Kündigung eines Minijobs auch dem Arbeitsamt bescheid geben?

2 Antworten

Du musst ja monatlich deine Hinzuverdienst-Bescheinigung abgeben. Also musst du denen schon Bescheid geben. Oder du lässt es einfach laufen - dann werden sie irgendwann nachfragen und das gibt eine Menge unnötigen Papierkrieg.


Nur wenn Du Leistungen nach SGB II beziehst, müsstest Du dies dem JC mitteilen.