Nachtdienstverbot in der Schwangerschaft - Immer ein muss?
Mein Partner und Ich versuchen zurzeit Schwanger zu werden, wie man so schön sagt. Ich arbeite in der 1 zu 1 Auserklinischen Intensivpflege. Dabei mache ich überwiegend Nachtdienst. Dies geschieht auf meinen eigenen Wunsch, weil ich lieber Nacht als Tagdienst mache. Wir arbeiten in 12 Stunden Schichten.
Nun hätte ich folgende Frage. Wenn das mit der Schwangerschaft klappen sollte, darf man ja theoretisch keinen Nachtdienst mehr machen. Ist das ein Muss oder könnte man das auch anders regeln mit den Vorgesetzten?
Ich habe nur einen Patienten der sich fast komplett alleine Versorgt. Nachts muss ich ihn lediglich Absaugen, da er eine Trachealkanüle hat und reagieren falls etwas sein sollte. Tagsüber kommt manchmal noch Einkaufen und Abends Duschhilfe hinzu.
Ich habe also alles andere als Stress, es ist nur durch die 12 Stunden ein langer Tag/eine lange Nacht
im Büro könnte ich hingegen nicht viel helfen, da ich von Dingen wie Dienstplangestaltung oder Kommunikation mit der Krankenkasse nur wenig Ahnung habe.
Gäbe es da die Möglichkeit für mich weiterhin im Nachtdienst eingesetzt zu werden?
3 Antworten
Ja, da heisst es wirklich entweder ... oder ... :) Denn
Die Abend- und Nachtarbeit ist für schwangere Arbeitnehmerinnen grundsätzlich verboten. Eine entsprechende Regelung beinhaltet der § 5 MuSchG. Darin heißt es: „Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen.“
Es gibt jedoch Ausnahmen. Gem. § 28 MuSchG ist die Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt,
wenn sich die schwangere Arbeitnehmerin ausdrücklich dazu bereit erklärt, ...
Das gilt übrigens auch für stillende Mütter ...
Mehr Infos dazu Ist Schichtarbeit in der Schwangerschaft erlaubt? (allrecht.de)
Danke dir
ich hatte auch einen Job der Nachtschicht beinhaltete als ich schwanger wurde, und habe die Schwangerschaft einfach nicht erwähnt und konnte so problemlos bis zum 6. Monat nachts arbeiten. Ab dann kam es immer wieder vor, dass Kund*innen (es war in der Gastro, Partyevents) mich darauf ansprachen dass ich ja schwanger sei. Daraufhin hab ich dann aufgehört weil es dann nur noch eine Frage der Zeit gewesen wäre bis es auch meine Chefin bemerkt hätte. Ich weiß nicht ob das für dich eine Option ist es einfach nicht zu erwähnen, aber solange man auf seinen Körper hört denke ich kann man das getrost so handhaben.
in der Pflege darfst du aktuell wenn du schwanger bist überhaupt nicht mehr arbeiten. So lange Corona herrscht müssen Frauen in der Schwangerschaft die mit Menschen in engem Kontakt arbeiten ins sofortige Beschäftigungsverbot geschickt werden.
Und während des Beschäftigungsverbotes muss der Arbeitgeber Dein Entgelt wie bisher weiterzahlen, bekommt es aber in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet.
Ah, dass ist eine sehr wichtige Info, vielen Dank
ja, aber nur das Grundgehalt, nicht das was durch Zuschläge etc. oben drauf kommt. Somit kommt man als reiner Nachdienstmitarbeiter auf ein deutlich geringeres Gehalt.
aber nur das Grundgehalt
Das ist falsch.
Wurden die Nachtdienste regelmäßig geleistet, besteht auch Anspruch auf Weiterzahlung der bisher gewährten Nachtzulagen.
aha, so genau wusste ich das noch gar nicht. Danke für die Info