Nachtdienstverbot in der Schwangerschaft - Immer ein muss?

3 Antworten

Ja, da heisst es wirklich entweder ... oder ... :) Denn

Die Abend- und Nachtarbeit ist für schwangere Arbeitnehmerinnen grundsätzlich verboten. Eine entsprechende Regelung beinhaltet der  § 5 MuSchG. Darin heißt es: „Der Arbeitgeber darf eine schwangere oder stillende Frau nicht zwischen 20 Uhr und 6 Uhr beschäftigen.“
Es gibt jedoch Ausnahmen. Gem.  § 28 MuSchG ist die Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr erlaubt,
wenn sich die schwangere Arbeitnehmerin ausdrücklich dazu bereit erklärt, ...

Das gilt übrigens auch für stillende Mütter ...

Mehr Infos dazu Ist Schichtarbeit in der Schwangerschaft erlaubt? (allrecht.de)

Tsukino38 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 01:02

Danke dir

ich hatte auch einen Job der Nachtschicht beinhaltete als ich schwanger wurde, und habe die Schwangerschaft einfach nicht erwähnt und konnte so problemlos bis zum 6. Monat nachts arbeiten. Ab dann kam es immer wieder vor, dass Kund*innen (es war in der Gastro, Partyevents) mich darauf ansprachen dass ich ja schwanger sei. Daraufhin hab ich dann aufgehört weil es dann nur noch eine Frage der Zeit gewesen wäre bis es auch meine Chefin bemerkt hätte. Ich weiß nicht ob das für dich eine Option ist es einfach nicht zu erwähnen, aber solange man auf seinen Körper hört denke ich kann man das getrost so handhaben.

in der Pflege darfst du aktuell wenn du schwanger bist überhaupt nicht mehr arbeiten. So lange Corona herrscht müssen Frauen in der Schwangerschaft die mit Menschen in engem Kontakt arbeiten ins sofortige Beschäftigungsverbot geschickt werden.

Tsukino38 
Beitragsersteller
 22.01.2021, 01:02

aha, so genau wusste ich das noch gar nicht. Danke für die Info

Familiengerd  22.01.2021, 13:12
@Tsukino38

Und während des Beschäftigungsverbotes muss der Arbeitgeber Dein Entgelt wie bisher weiterzahlen, bekommt es aber in vollem Umfang von der Krankenkasse erstattet.

Tsukino38 
Beitragsersteller
 23.01.2021, 00:13
@Familiengerd

Ah, dass ist eine sehr wichtige Info, vielen Dank

Sanja2  23.01.2021, 11:11
@Familiengerd

ja, aber nur das Grundgehalt, nicht das was durch Zuschläge etc. oben drauf kommt. Somit kommt man als reiner Nachdienstmitarbeiter auf ein deutlich geringeres Gehalt.

Familiengerd  23.01.2021, 15:44
@Sanja2
aber nur das Grundgehalt

Das ist falsch.

Wurden die Nachtdienste regelmäßig geleistet, besteht auch Anspruch auf Weiterzahlung der bisher gewährten Nachtzulagen.