Nach / Vor dem Nachtdienst kein frei, ist das Rechtlich irgendwo geregelt?
Hallo Community,
ich arbeite in einem Pflegeberuf im 3-Schicht-System, also Früh, Spät und Nachtdienste.
In meinen Dienstplänen ist der Tag an dem Ich aus der Nacht gehe als Frei eingetragen, obwohl ich an diesem Tag schon 7 Stunden gearbeitet habe.
Nachtdienst geht von 21.15 Uhr Abends bis 06.45 Uhr Morgens, das heisst in meinem Fall, gehe ich Montags 21.15 Uhr in den Nachtdienst steht für den Dienstag ein Frei im Dienstplan, obwohl ich da schon von 00.00 Uhr bis 06.45 Uhr gearbeitet habe.
Es kommt auch des öfteren vor das ich z.B. Dienstagmorgen aus der Nacht komme und Mittwochmorgen wieder Frühdienst habe, mit dem Verweiß ich hätte ja den Dienstag frei gehabt!
Körperlich und psychisch ist das unheimlich belastend und ich kann mir nicht vorstellen das diese Regelung so rechtens ist, hat da jemand einen fundierten Kommentar zu?
Mit freundlichen Grüßen,
Vorlokk
6 Antworten
Hallo,
also, dass der Tag, der auf den geleisteten Nachtdienst folgt, frei sein muss, ist klar, das ist der Ausschlaftag. Und ja, der zählt schon als freier Tag.
Und leider ist es wohl auch rechtens, dass man am Tag darauf schon wieder zum Dienst erscheinen muss - wenn Du mal hier schaust: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/nachtdienst.html
... wirst Du lesen, dass es lediglich empfohlen wird, mehr als den Ausschlaftag frei zu geben.
Also bleibt für Dich nur die Möglichkeit, mit Deinem Arbeitgeber über freundlichere Arbeitszeiten zu diskutieren. Letztlich liegt es ja auch in seinem Interesse, Dich leistungsfähig zu halten.
Du, in den Krankenhäusern hier in der Umgebung ist das Usus, den Ausschlaftag als freien Tag zu zählen, das weiß ich genau.
Nicht nur bei euch in der Umgebung
das ist alles richtig.
der tag an dem die schicht beginnt gilt als der entsprechende arbeitstag.
wenn du zwischen schichtende und schichtbeginn 11 stunden zeit hast, dann ist das auch rechtlich möglich.
Es muss eine gewisse Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eingehalten werden. (11 Stunden).
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
Das der Schichtwechsel natürlich anstrengend ist, ist klar, aber es ist nicht verboten.
Arbeitsmedizinisch ist das nicht sinnvoll, deutet eher auf schlechtes Schichtmanagement des Arbeitgebers hin.
Verboten ist es aber nicht.
Die Frage ist ja auch ob der Tag wirklich als "frei" gelten darf, wirkt sich ja auch aus Arbeitszeitkonto aus.
Meiner Überlegung nach könnte ich ja einfach um 00.00 Uhr gehen, der Tag ist ja frei!
Normalerweise werden Arbeitszeitkonten nach den abgeleisteten Stunden angerechnet. Wenn du die "Tage" als Arbeitstage rechnest die von 6.45 bis 6.45 gehen. hast du doch nen ganzen Tag frei gehabt.
frei wird im dienstplan programm als frei gerechnet und sonst nichts, das ist ja das problem!
Ich verstehe dein Problem nicht. Rechtliche Vorschrift ist 11 Stunden zwischen Arbeitsende und dem nächstne Arbeitsbeginn. Das wird bei dir eingehalten.
Das das Schichtsystem scheiße ist, ist zwar offensichtlich, ist aber rechtlich kein Problem.
Da haste doch 24 Std. frei gehabt. Was soll denn da ein Arbeiter sagen, der Dienstag morgen frei hat und Dienstagabend wieder Nachtschicht fährt. Das ist ganz normal.
Schaue doch mal in das Arbeitszeitgesetz!
das ist mir auch alles bekannt mit den regelungen, nur ist das der erste arbeitgeber an dem der tag an dem ich aus der nacht komme als frei im dienstplan steht, bei allen anderen stand der tag noch als nachtwache in dienstplan und der tag darauf war der "ausschlaftag", was meiner meinung nach auch richtig ist weil ich ja wie gesagt inkl übergabe schon 7 stunden gearbeitet habe