Nach / Vor dem Nachtdienst kein frei, ist das Rechtlich irgendwo geregelt?

6 Antworten

Hallo,

also, dass der Tag, der auf den geleisteten Nachtdienst folgt, frei sein muss, ist klar, das ist der Ausschlaftag. Und ja, der zählt schon als freier Tag.

Und leider ist es wohl auch rechtens, dass man am Tag darauf schon wieder zum Dienst erscheinen muss - wenn Du mal hier schaust: http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/nachtdienst.html

... wirst Du lesen, dass es lediglich empfohlen wird, mehr als den Ausschlaftag frei zu geben.

Also bleibt für Dich nur die Möglichkeit, mit Deinem Arbeitgeber über freundlichere Arbeitszeiten zu diskutieren. Letztlich liegt es ja auch in seinem Interesse, Dich leistungsfähig zu halten.

V0rl0k 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 14:40

das ist mir auch alles bekannt mit den regelungen, nur ist das der erste arbeitgeber an dem der tag an dem ich aus der nacht komme als frei im dienstplan steht, bei allen anderen stand der tag noch als nachtwache in dienstplan und der tag darauf war der "ausschlaftag", was meiner meinung nach auch richtig ist weil ich ja wie gesagt inkl übergabe schon 7 stunden gearbeitet habe

LucieTommy  23.03.2012, 15:02
@V0rl0k

Du, in den Krankenhäusern hier in der Umgebung ist das Usus, den Ausschlaftag als freien Tag zu zählen, das weiß ich genau.

flametree  23.03.2012, 15:53
@LucieTommy

Nicht nur bei euch in der Umgebung

das ist alles richtig.

der tag an dem die schicht beginnt gilt als der entsprechende arbeitstag.

wenn du zwischen schichtende und schichtbeginn 11 stunden zeit hast, dann ist das auch rechtlich möglich.

Es muss eine gewisse Ruhezeit zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn eingehalten werden. (11 Stunden).

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html

Das der Schichtwechsel natürlich anstrengend ist, ist klar, aber es ist nicht verboten.

Arbeitsmedizinisch ist das nicht sinnvoll, deutet eher auf schlechtes Schichtmanagement des Arbeitgebers hin.

Verboten ist es aber nicht.

V0rl0k 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 14:27

Die Frage ist ja auch ob der Tag wirklich als "frei" gelten darf, wirkt sich ja auch aus Arbeitszeitkonto aus.

Meiner Überlegung nach könnte ich ja einfach um 00.00 Uhr gehen, der Tag ist ja frei!

sachlich123  23.03.2012, 14:32
@V0rl0k

Normalerweise werden Arbeitszeitkonten nach den abgeleisteten Stunden angerechnet. Wenn du die "Tage" als Arbeitstage rechnest die von 6.45 bis 6.45 gehen. hast du doch nen ganzen Tag frei gehabt.

Reservist  23.03.2012, 14:34
@V0rl0k

Ja, dann tu das.

Hol dir vorher aber den Merkzettel für Arbeitslose.

V0rl0k 
Beitragsersteller
 23.03.2012, 14:41
@sachlich123

frei wird im dienstplan programm als frei gerechnet und sonst nichts, das ist ja das problem!

Reservist  23.03.2012, 14:42
@V0rl0k

Ich verstehe dein Problem nicht. Rechtliche Vorschrift ist 11 Stunden zwischen Arbeitsende und dem nächstne Arbeitsbeginn. Das wird bei dir eingehalten.

Das das Schichtsystem scheiße ist, ist zwar offensichtlich, ist aber rechtlich kein Problem.

Da haste doch 24 Std. frei gehabt. Was soll denn da ein Arbeiter sagen, der Dienstag morgen frei hat und Dienstagabend wieder Nachtschicht fährt. Das ist ganz normal.

Schaue doch mal in das Arbeitszeitgesetz!