Nachrüstung Brandschutz in Gewerbeobjekt - ist es Mieter- oder Vermietersache?
Hallo, ich verzweifele auf der Suche nach Antworten. Vielleicht kann mir hier jemand einen Rat geben. Im angemieteten Gewerbeobjekt (Lagerhalle mir Bürotrakt) gibt es eine BMZ an der aber nur die Halle angeschlossen ist. Im Bürotrackt über einem Teil der Halle gibt es keine Brandmelder. Es gibt im ganzen Gebäude auch keine Sirene die Im Falle eines Brandes Laut gibt.
Hier nun meine Fragen:
Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung einer Sirene als auch der Anschluß des Bürotraktes an die BMZ?
Wer hat die Kosten zu tragen? Mieter oder Vermieter?
Vielen Dank vorab für die Beantwortung meiner Fragen.
Liebe Grüße!
5 Antworten
Rufe bei der Feuerwehr an, die schicken dir einen Brandsachverständigen der euch über Pflichten aufklärt, Brandschutz ist normalerweise Vermietersache kann aber über den Mietvertrag an den Mieter weitergegeben werden.
Das macht die Brandschutzbehörde, das muss nicht die Feuerwehr sein. In aller Regel ist die beim Landratsamt angesiedelt. Nur da wo es Berufsfeuerwehren gibt und bei einigen Freiwilligen mit hauptamtlichen Kräften ist der VB Bestandteil der Feuerwehr.
Ich hatte gerade eine Begehung von Gewerbeaufsicht und Feuerwehr, weil wir einen speziellen Gefahrstoff lagern wollen.
Es gibt keine Verpflichtung zum Anschluss an eine BMZ (auch wenn das gerne gesehen wird und möglicherweise in Sonderfällen zur Auflage gemacht werden kann)
Es gibt keine Verpflchtung zur Sirene. Es muss aber dazu eine Regelung in deiner betrieblichen Gefährungsbeurteilung geben, wie sonst die Mitarbeiter im Brandfall aufmerksam gemacht werden. Es reicht ggf. auch so eine Fussball-Pressluft-Tröte (habe ich schon gesehen).
In der Regel ist es bei Gewerben eine Sache des Mieters, da Art und Umfang von Brandschutzmaßnahmen auch von der Art des Gewerbes abhängen.
Ob es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, das weiß ich nicht. Sollte es die aber geben, dann ist doch ganz klar der Vermieter für die Kosten zuständig, oder? Ich frage mich, warum der Mieter das bezahlen sollte...
Das mag für private Wohnungen gelten. Für Gewerbeobjekte gilt es definitiv nicht.
Der Brandschutz hängt nämlich auch von der Art des Gewerbes ab. Der Vermieter muss doch nicht alles nachrüsten, nur weil du vielleicht eine Feuerwerksfabrik betreiben möchtest.
Also wenn Brandmelder vorhanden Sind, muss es eine Alarmierung geben (Akkustisch, Optisch (Blitzleuchte) oder beides) damit die Leute im Brandfall das Gebäude verlassen.
Ob der Brandschutz im Bürotakt vorhanden sein muss, kommt darauf an was das Baurechtsamt sagt und der Versicherer (z.B. VdS)
Die Kosten muss eigentlich der Eigentümer zahlen, du kannst als Mieter aber sagen du möchtest keinen Brandschutz nachrüsten (auf eigene Gefahr) allerdings zahlt dann die Versicherung im Brandfall nicht.
EDIT: Bzw. musst das halt auch wieder mit dem Versicherer abklären
Was steht über die BMA den im Brandschutzkonzept des Betriebes?
Ist die BMA eine von der Bauaufsicht geforderte BMA? Wenn ja, muss sie nach den einschlägigen Vorschriften ausgeführt sein. Auskunft über die notwendigen Bestandteile geben dir Errichterfirmen für BMA. Oder du schaust selbst mal in DIN EN 54 bzw. DIN 14 675.
Wer die BMA einbaut, betreibt und wartet sollte im Mietvertrag geregelt werden. Bei Gewerbegebäude ist das nicht so wie bei Wohnungen. Im Gewerbe regelt man Zuständigkeiten per Vertrag.