Nachrangige Grundschuld bei Immobilienkauf eintragen lassen?
Wir kaufen eine Immobilie und erhalten dafür ein kleines Startkapital als kostenloses, zinsloses Darlehen, das nicht getilgt werden muss, von meinem Opa.
Der will allerdings dafür einen nachrangigen Grundschuldeintrag haben - sollte diese denn am besten schon beim Notartermin beauftragt werden oder kann/sollte man die später (evtl. ohne Notar) eintragen lassen?
Welche Form sollte eine solche Eintragung haben und welche Informationen sollten eingetragen werden (außer Höhe und Darlehensgeber)?
1 Antwort
Natürlich kann die Grundschuld auch nachträglich zur Eintragung beantragt werden. Da hierfür aber eine öffentliche Beglaubigung notwendig ist, wäre es wohl sinnvoller, dies im gleichen Termin zu erledigen. Der Notar kann euch dann zusätzlich bei der Formulierung der Sicherungsabrede etc helfen. Wie die äußerliche Form der Eintragung aussehen wird, entscheidet dann das Amtsgericht nach der Prüfung.