Mein Vater hat mir für mein Haus Geld gegeben und dafür hat er sich eine Grundschuld für 150000 eintragen lassen, macht eine Löschung der Grundschuld Sinn?

2 Antworten

Die Löschung ist ganz einfach. Dein Vater muss als Berechtigter die Löschung bewilligen, wobei seine Unterschrift notariell beglaubigt sein muss. Du musst der Löschung zustimmen (ebenfalls notariell zu beglaubigen) und sie beim Grundbuchamt beantragen.

Wenn geplant ist, weitere Darlehen bei einer Bank aufzunehmen, dann sollte man diese Grundschuld auf jeden Fall zur Löschung bringen. Ansonsten kann man sie auch im Grundbuch stehen lassen, denn dein Vater wird daraus wohl kaum die Zwangsversteigerung betreiben. Was er im Übrigen auch nicht dürfte, wenn eine entsprechende Sicherungsvereinbarung geschlossen wurde und das Darlehen getilgt ist.

Wenn Du den Betrag abbezahlt hast, ist es notwendig, dass Dein Vater Dir die Grundschuld zurück überträgt. Das geht nämlich nicht automatisch (nur bei der Hypothek) Dafür müsst ihr zum Notar und er erteilt Dir eine "Löschungsbewilligung". Es ist wichtig, dass Du dir die geben lässt, sonst  besteht zukünftig die Gefahr, dass diese Grundschuld in falsche Hände geraten könnte. (Die Banken wissen, dass eine Grundschuld nicht automatisch bedeutet,  dass jemand tatsächlich Schulden hat).

Damit hast du zwei Möglichkeiten:

1. Du lässt die Grundschuld im Grundbuch stehen.  Damit sparst Du die Kosten für die Löschung. Die Grundschuld gehört dir selber. Du kannst, falls du mal Geld von der Bank brauchtst einfach diese Grundschuld an die Bank abtreten. Aber: erfahrungsgemäß wollen Banken die alten Grundschulden nicht so gerne, die wollen sich ohnehin eine auf sie zugeschnittene Grundschuld eintragen lassen.

Außer: Wenn es nachrangige Grundschulden gibt, nicht löschen lassen, denn damit erhältst du den Rang der vorrangigen. Sonst rutschen die nachrangigen nach vorne und du vergibst Dir die Möglichkeit, die vorrangige  anderweitig zu nutzen.

2. Du investierst die Löschungskosten, (Grundbuchamt gibt Auskunft über Höhe) und hast  dann klare Verhältnisse

Wie ichs machen würde: Wenn keine nachrangigen Grundschulden eingetragen sind, würde die die Grundschuld löschen.

wfwbinder  06.08.2016, 20:11

Top Antwort. sehr gut.

LeoHansen 
Beitragsersteller
 06.08.2016, 14:57

Vielen Danke für die hilfreiche Antwort:)

Zappzappzapp  07.08.2016, 12:47

Dito, der Antwort ist nichts hinzuzufügen.

Ich würde allerdings die Grundschuld nicht löschen lassen. Das bedeutet ja keinerlei Risiko. Sie wird Dir ausgehändigt und "gehört" Dir. Solltest Du einmal wieder eine Grundschuld benötigen, entstehen die Kosten nicht erneut. Löschen lassen kannst Du sie ja jederzeit.

AndiRat  07.08.2016, 12:55
@Zappzappzapp

Sofern es eine Briefgrundschuld ist, kann man den Brief "aushändigen".

Nicht bei der heute üblichen Buchgrundschuld. Da bleibt dann auch ein Restrisiko.

AndiRat  07.08.2016, 13:25
@Zappzappzapp

Sobald dem Eigentümer die Grundschuld gehört, ist die Grundschuld eine "Eigentümergrundschuld". Das Problem ist aber, dass der Vater noch als Inhaber der Grundschuld im Grundbuch steht. Deshalb ist insoweit das Grundbuch unrichtig und die Möglichkeit (theoretisch) eröffnet, dass die Grundschuld an einen anderen abgetreten wird. Ausser der Eigentümer lasst sich selber als Inhaber ins Grundbuch eintragen, aber da kann er die Grundschuld ja gleich ganz löschen, die Kosten dürften ähnlich sein.