Ausländischer Nachmieter wird abgelehnt - ist das rechtens?
Nehmen wir folgende Fall an:
Ich habe einen Nachmieter, berufstätig, an der Uni tätig als Wissenschaftlicher Mitarbeiter und in der gehobenen Gastronomie tätig. Mein Vermieter lehnt diesen aber ab weil "nur im Büro Angestellte oder Studenten mit deutscher Staatsangehörigkeit" zugelassen würden. Dies steht aber nirgends im Mietvertrag oder ähnliches.
Mein Nachmieter würde zu nächstem Monat einziehen wollen, finanziell ist es für ihn kein Problem die Wohnung zu tragen.
Darf der Vermieter solche 'Richtlinien' einfach setzen? Ist der Anhang "mit deutscher Staatsangehörigkeit" nicht verfassungswidrig? (Art 3 GG Abs 1 '(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.')
Mit freundlichem Gruß,
chris.samael
11 Antworten
Kein Vermieter muss einen Nachmieter, den der aktuelle Mieter vorschlägt akzeptieren. Dabei ist es egal, ob dieser vom Mars kommt oder sonstwoher. Als Vermieter sollte man sich aber nicht zu den o.g. Äußerungen hinreißen lassen; es kann auch ohne jede Begründung abgelehnt werden.
In diesem Fall könnte jedoch das AGG (Allgemeine GleichbehandlungsGesetz o.ä.) greifen. Hier könnte ein Ansatzpunkt sein. Aber mal ehrlich - willst Du bei so einem Vermieter wohnen?
Um es klar zu sagen: Du kannst dem Vermieter mehr 20 Nachmieter vorstellen, aber nehmen muß er keinen einzigen. Er hat sogar für die Überlegung ob er und welchen Nachmieter er nehmen will eine Überlegungsfrist von 3 Monaten.
Du kannst den Vermieter nur zwingen einen Nachmieter zu akzeptieren, wenn ein Härtefall vorliegt und der genannte Nachmieter in etwa über das gleiche Einkommen usw. verfügt.
Weiteres unter: http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/nachmiet-alg.htm
Nur bei einem Härtefall muß der Vermieter unter Umständen auch einen ausländischen Nachmieter akzeptieren.
Er braucht überhaupt keinen "Nachmieter" akzeptieren.
Vor dem Gesetz sind alle gleich. Richtig.
Dein Vermieter kann aber in sein Haus nehmen, wen er will. - Das ist sein gutes Recht. (Hausrecht)
Jeder Vermieter darf sich seine Mieter aussuchen. Bei gutgepflegten Wohnungen in beliebter Wohnlage ist dieses Auswahlrecht nicht nur theoretisch! Eine Begründung für eine Ablehnung eines Nachmieters ist nicht erforderlich.
Natürlich gibt es das Antidiskriminierungsgesetz. Dafür braucht dein Vermieter einen Nachmieter trotzdem nicht zu akzeptieren. Wenn du fristgerecht gekündigt hast und ausgezogen bist, kann er als Mieter nehmen wen er will.