nachmieter springt nach mieterhoehung vom vertrag ab.
Guten Tag,
ich habe eine rechtliche Frage. Mal angenommen, man Kündigt auf grund eines Umzuges seine Wohnung und hat somit die üblichen 3 Monate Zeit einen Nachmieter zu finden. Am Telefon setzt der Vermieter einen in Kenntnis, dass er für den Nachmieter eine Miet erhöhung von 20 € vorsieht. Unter dieser Prämisse geht man also los und sucht einen Nachmieter. Kurze Zeit darauf findet man auch schon einen und vereinbart ein Treffen mit dem Vermieter, der den Nachmieter telefonisch abgesegnet hat, um den neuen Mietvertrag unterschreiben zu lassen.
Kurz darauf bekommt man einen Anruf vom Nachmieter, der einem sagt, dass er den Mietvertrag nicht unterschrieben hat, da der Vermieter Plötzlich 50 statt 20 Euro mehr auf die ursprüngliche Miete schlagen möchte.
so kommt also kein Vetrag zu stande und zu den Konditionen ist es nahezu unmöglich einen Nachmieter zu finden. ist der Mieter also aus dem Vetrag freigesprochen, nachdem der Vermieter den Nachmietervertrag unabgesprochen erhoeht hat und dieser daher abgesprungen ist? ich habe im Internet regerchiert und habe jemanden mit dem sleben problem gefunden und es gab auch eine Antwort darauf, die sagt, dass der fall zu Gunsten des Mieters entschieden werden muss. wer weiss mehr dazu?
vielen dank fuer die antwort!
8 Antworten
Mal angenommen, man Kündigt auf grund eines Umzuges seine Wohnung und hat somit die üblichen 3 Monate Zeit einen Nachmieter zu finden.
Man hat evtl. die Möglichkeit Nachmieter vorzuschlagen. Mehr nicht.
ist der Mieter also aus dem Vetrag freigesprochen, nachdem der Vermieter den Nachmietervertrag unabgesprochen erhoeht hat und dieser daher abgesprungen ist?
Nein.
ich habe im Internet regerchiert und habe jemanden mit dem sleben problem gefunden und es gab auch eine Antwort darauf, die sagt, dass der fall zu Gunsten des Mieters entschieden werden muss.
Aber nur im Einzelfall wenn es sich z. B. um einen Zeitmietvertrag oder Vertrag mit Kündigungsverzicht handelt.
Selbst wenn Dein Vermieter damit einverstanden wäre das Du Nachmieter vorschlägst, hätte er bis 3 Monate Zeit unter den möglichen Kandidaten einen auszuwählen.
nachdem der Vermieter den Nachmietervertrag unabgesprochen erhoeht hat
Seit wann muß denn ein Vermieter mit dem Mieter absprechen zu welchen Konditionen er seine Wohnung vermietet?
und hat somit die üblichen 3 Monate Zeit einen Nachmieter zu finden
Das hat man nicht und ist auch nicht üblich...
ist der Mieter also aus dem Vetrag freigesprochen, nachdem der Vermieter den Nachmietervertrag unabgesprochen erhoeht hat und dieser daher abgesprungen ist?
Nein...
ich habe im Internet regerchiert und habe jemanden mit dem sleben problem gefunden und es gab auch eine Antwort darauf, die sagt, dass der fall zu Gunsten des Mieters entschieden werden muss.
Das ist falsch, da in jedem Fall die Kündigungsfrist eingehalten werden muss. Dafür braucht der Mieter auch keinen Nachmieter suchen...
wenn du nen normalen mietvertrag hast, kündigst du einfach, du musst da keinen nachmieter suchen
Das war nicht die Frage :-O
ich habe im Internet regerchiert und habe jemanden mit dem sleben problem gefunden und es gab auch eine Antwort darauf, die sagt, dass der fall zu Gunsten des Mieters entschieden werden muss. wer weiss mehr dazu?
Dann gebe mir mal den Link zu der Seite als Kommentar.
und es gab auch eine Antwort darauf, die sagt, dass der fall zu Gunsten des Mieters entschieden werden muss
Ein Rechtsurteil oder ein Kommentar?
Der Vermieter entscheidet ob er einen Nachmieter von Dir akzeptiert.
sry, da hat gut frage wohl nen fehler mit meinem post gemacht ^^
Wenn du die Wohnung kündigst, musst du noch 3 Monate zahlen. Wenn du nicht früher aus dem Vertrag raus willst, musst du doch keinen Nachmieter finden. Einen Mieter zu finden ist dann Vermietersache.