Nachmieter gefunden, Mietvertrag wurde unterschrieben, nun springt der Nachmieter ab..?
Hallo zusammen.
ich habe hier ja schon viel gelesen, aber vielleicht könnt ihr mir speziell auf diese Frage antworten.
Ich habe das MV zum 28.02.2011 gekündigt und zum 01.01.2011 einen neuen Nachmieter gefunden. Der neue MV zwischen HV + Nachmieter ist letzte Woche zustande gekommen. Nun hat mich der Nachmieter angerufen, gefragt ob ich noch welche in petto habe, da ihr Mann in Istanbul ein Jobangebot bekommen hat und sie zurück gehen möchte.
Was kann ich nun machen? Da wir den Umzug für Mittwoch angesetzt haben und ihr auch am Mittwoch die Schlüssel geben möchten, stehen wir jetzt vor dem großen Fragezeichen. Platzt das ganze Ding nun???
Mfg Mandy
21 Antworten
Du hast den Vertrag ordnungsgemäß und fristgerecht gekündigt sowie ferner mit dem Vermieter vereinbart, dass Du einen Nachmieter stellen und damit früher ausziehen darfst?
Der Vermieter hat einen neuen Vertrag mit dem potenziellen Nachmieter geschlossen.
Lies Dir mal folgenden Text durch:
Die Verpflichtung zur Einhaltung einmal abgeschlossener Verträge gehört zu den wichtigsten Rechtsgrundsätzen in unserem Rechtsystem überhaupt. Das gilt auch im Mietrecht. Den Gerichten ist nur bei Formularverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen ("dem Kleingedruckten") eine Inhaltskontrolle möglich ( § 307 BGB) , was besonders im Mietrecht dazu geführt hat, dass eine Vielzahl der von Vermietern verwendeten Vertragsklauseln als unwirksam erkannt wurden, weil Mieter durch die Klauseln unangemessen benachteiligt wurden. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Mietvertrag als solcher in seinem Kernbereich aber immer bestehen bleibt. Wenn im Mietvertrag oder einer Zusatzvereinbarung (auch mündlich möglich) kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann keine der Vertragsparteien durch einseitige Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Bevor das Mietverhältnis in Vollzug gesetzt wurde - das ist erst nach dem Einzug des Mieters der Fall - gibt es folgende Möglichkeiten sich von einem Vertrag zu lösen:
Der Rest steht auf folgender Seite:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/r1/ruecktriit.htm
.
Daraus schließe ich Folgendes:
Kündigung wird auch zum 31.12.2010 bei Stellung eines Nachmieters akzeptiert.
Nachmieter wurde gefunden und beide Vertragsparteien haben den neuen Vertrag unterzeichnet.
Es gibt keine Klausel im neuen Mietvertrag, der einen Rücktritt vor dem 01.01.11 zulässt.
Damit liegt die Verantwortung aus meiner Sicht nun beim Vermieter.
Tom, anitari : Ihr habt beide recht. Und perfekte Antwort.
Darf ich mal so als alter Vermieter drunter schreiben ... ? grins
"Was kann ich nun machen?"
Du brauchst nichts machen.
Die Nachmieterin hat einen Vertrag mit dem Vermieter und nicht mit Dir.
Ruf sie an sage ihr das sie sich an den Vermieter bzw. die Hausverwaltung wenden muß.
Sie kann übrigens nicht so einfach von dem Mietvertrag zurücktreten, sondern muß ihn ordentlich kündigen.
Nein, an für sich sollte das nun Ihr Problem sein - der Mietvertrag hat ja Verbindlichkeit und Rechtsgültigkeit - von daher müsste der Nachmieter selbst für einen Nachmieter sorgen oder zunächst die Mietkosten zahlen + oder sich mit dem Hauptvermieter einigen.
kann mich den anderen nur anschließen. Das geht dich nichts mehr an und das solltest du den Nachmietern auch sagen. Wenn der Vertrag unterschrieben ist, haben sie ein regulären Mietverhältnis begonnen und müssen dieses ganz normal beim Vermieter kündigen.
Ich hätte jetzt gesagt, dass der neue Mieter sich darum kümmern muss. Schließlich ist der Mietvertrag ja bereits unterschrieben.
Ob der neue einzieht oder nicht ist ja dann ihm überlassen...
DH mit einer Anmerkung:
Ein Mietvertrag kann sofort nach Unterschrift wieder gekündigt werden. Auch wenn der Mieter noch nicht eingezogen ist.