Stallbesitzerin vermietet meine Box weiter ohne mich in Kenntnis zu setzen, darf sie das?

6 Antworten

Von Dir Miete zu kassieren und für einen überschneidenden Zeitraum noch von jemand anderen ist ungerechtfertigte Bereicherung. Etwa die Hälfte der Miete ist Dir deswegen zurück zu zahlen.

Ich würde den Stallbesitzer darauf ansprechen und die Miete ab dem Tag, ab dem weitervermietet wurde zurückfordern und ankündigen dass du für September nichts zahlt. Falls er darauf nicht eingeht, dann fordere die sofortige Räumung der Box, denn du bist dort noch Mieter (und wenn du nur ein paar Kisten zum Lagern reinstellst). Sollte man nicht reagieren gehe entweder zum Anwalt (kostet dein Geld) oder zahle den September nicht (falls du auf zuviel Aufwand und auf das Augustgeld verzichten willst/kannst). Dann muss der Stallbesitzer tätig werden und alleine mit dem Nachweis das du die Mietsachen nicht mehr nutzen konntest reicht aus um alle Ansprüche abzuschmettern. Entweder er sieht das ein oder verpulvert noch etwas Geld beim Anwalt.

Baroque  20.08.2018, 11:53

Mietrechtlich ist dies nur für VOLLE Kalendermonate zulässig. Und nur für den Mietanteil und nicht für den Dienstleistungsanteil. Hatte mal einen ähnlichen Fall, da musste ich raus, einfach, weil sonst der neue Platz weg gewesen wäre und die Konzeptänderung im alten Stall gesundheitliche Folgen für mein Pferd gehabt hätte. Was ich mir mit viel Aufwand rausschlagen hätte können (Mietanteil der Leerboxenmiete) wäre den Aufwand nicht wert gewesen.

Deine Stallkollegin, hat dir also mitgeteilt, dass deine ehemalige Box wieder belegt ist.

Könnte doch aber auch bedeuten, dass man einen Boxentausch vorgenommen hat.

Mir fehlt der Hinweis, dass die Stallhalterin 2 mal für die Box eine Miete erhält.

also habe ich für August die VOLLE Stallmiete gezahlt da im Vertrag keine Kaltmiete vereinbart

Es gibt keine Kaltmiete für das Einstellen von Pferden!

Auch eine volle Stallmiete zahlst du mit Sicherheit nicht, da du den Stall nicht gemietet hast, sondern nur eine Pferdebox.

Du zahlst eine Einstell-Miete für dein Pferd in einer Pferdebox, vermutlich incl. Futter + einstreuen von Stroh und entmisten.

Baroque  20.08.2018, 12:02

Das mit dem Tausch kann dann sein, wenn beispielsweise gleichzeitig eine zweite Box frei war und das Pferd eben in die von Dir gemietete eingezogen ist und Deine die andere wurde. Dafür kommt's auch drauf an, ob im Einstellvertrag steht, dass Du Box Nummer x mietest oder ob da "eine Box" steht.

Es gibt durchaus eine Kaltmiete. Die heißt nur meist "Leerboxenmiete", das ist die ohne Verbrauch von z.B. Futter, Einstreu, Wasser ... die Arbeit wird nicht raus gerechnet, weil sowohl einem angestellten Arbeiter als auch einem Stallbetreiber sein Monatslohn zusteht. Wenn die nicht ausgewiesen ist, dann muss man sie eben errechnen lassen, hat aber meines Wissens mehr Einflusschancen als wenn sie von vornherein klar ersichtlich ist. Freunde von mir haben selbst ihren Stall auf gemacht, denen wurde vom Juristen geraten, die Leermiete gleich mit anzugeben, definitiv und für alle ersichtlich, damit sie nicht hinterher weniger bekommen als ihnen zusteht. Jemand, der sie von vornherein sieht, kann ja dann entscheiden, ob er den Vertrag unterschreiben will oder nicht und vergibt sich mit der Unterschrift die Einflusschance, was genau raus zu rechnen ist.

sklmno 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 08:42
@Baroque

Es war nur meine frei und dort ist wieder ein Pferd darin.

sklmno 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 11:31

Es war meine Box leer bzw frei seit dem ich gegangen bin. Jetzt wird mir erzählt sie haben eine neue Einstellerin. Ein neues Pferd im Stall also. Was soll ein Boxentausch den sein?

Ja ob und wie diese die Box bezahlen weiß ich nicht, woher auch.

Na habe ich mich halt verschrieben, Boxenmiete!

Unterfranke61  20.08.2018, 11:36
@sklmno

Wenn man nichts weiß, kann man auch nichts ändern.

Bedeutet, du solltest zuerst einmal recherchieren, was die Sachlage ist. Vielleicht kann dir deine Bekannte ja dabei helfen.

Was soll ein Boxentausch den sein?

Ist diese Frage von dir ernst gemeint?

Viel von Pferden und von Pferde-Einstellungsverträgen scheinst du ja nicht zu verstehen!

sklmno 
Beitragsersteller
 21.08.2018, 07:03
@Unterfranke61

Wenn ich doch so blöd bin lass es doch. :) Das tolle wort Boxentausch habe ich im Leben noch nie gehört und ich muss auch nicht alles Wissen ansonsten würde ich hier nicht fragen!

Ich persönlich würde die bereits gezahlte Vollmiete abschreiben. Die weitere, theoretisch noch ausstehende Miete jedoch nicht zahlen. In der Regel wird man Dich deswegen nicht kontaktieren. Und wenn doch, dann kannst Du Dein Wissen von der bereits wieder vermieteten Box ja dagegen setzen.

Soweit ich weiß, ist ein Stallbesitzer nicht verpflichtet, eine leerstehende, bereits bezahlte Box leerstehen zu lassen. Er kann durchaus ein Pferd dort hinein stellen, muss die Box aber umgehend räumen und in vertragsgemäßen Zustand versetzen, sobald derjenige, der die Box bezahlt, diese nutzen möchte. Es gilt an dieser Stelle dann wohl zu beweisen, dass das eingestellte Pferd auch tatsächlich schon Miete zahlen muss.....

Du kannst es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, wirst am Ende unter Umständen dem Anwalt mehr zahlen, als es der Streitwert tatsächlich wert ist.

Dass man nur eine Leerbox zahlen kann, wenn man diese nicht nutzt, weisst Du jetzt und das wird Dir beim nächsten Stallwechsel vermutlich argumentativ helfen. Jetzt würde ich vermuten, dass es den Ärger nicht wert ist.

Wenn die Stallbesitzerin bereits einen neuen Einsteller hat, wird sie sehr wahrscheinlich nur bei sehr großem persönlichen Frust noch aktiv werden und die ausstehende 2. Miete einfordern. Die meisten Stallbesitzer sind jedoch froh, wenn sie einfach Frieden und ihre Boxen vermietet haben.

Baroque  20.08.2018, 11:50

Die Miete kann sie tatsächlich für VOLLE Monate nicht einfordern, wohl aber den Dienstleistungsanteil. So ein Einstellvertrag besteht ja immer aus Miet- und Dienstleistungsanteil. Und der Mietanteil aus Leermiete und inkl. Verbrauch von Futter, Wasser, Einstreu, ... Sprich, viel ist nicht gespart, wenn man nun grad mal die Leermiete erstreiten kann.

Sobald du ausziehst und die Box frei ist spricht theoretisch nichts dagegen sie weiter zu vermieten.

Was hättest DU denn davon, wenn die Box frei steht? Du hättest ja auch die Möglichkeit gehabt bis zum Ende der Frist drin zustehen oder zu nutzen.

Rechtlich ist es allerdings so, dass das Weitervermieten sowas wie einen Aufhebungsvertrag darstellt. Sie muss dir also entweder bis zur Beendigung des Mietverhältnisses die Box freihalten oder anteilig die gezahlte Miete zurückzahlen.

Der Mieter muss also ab dem Moment keine Miete mehr
zahlen, ab dem er die Wohnung nicht mehr nutzen kann. Er
muss aber weiter Miete zahlen, wenn der Vermieter oder neue
Mieter die Wohnung nicht überlassen wird.
Ansonsten muss der Mieter die Wohnung erst am letzten Tag der
Kündigungsfrist zurückgeben. Genau genommen auch erst um
Mitternacht. Auch wenn der Vermieter behauptet in die Wohnung
vorher zu müssen, weil er vor Neuvermietung noch Dinge an der
Wohnung ändern oder ausbessern möchte.
Gibt man die Wohnung auf Verlangen aber vorher zurück, kann
das als Aufhebungsvertrag gewertet werden. Miete muss dann
nicht mehr gezahlt werden und kann auf der anderen Seite auch
nicht mehr verlangt werden.
Wirft ein Mieter nur den Schlüssel in den Briefkasten des
Vermieters, ist das keine ordnungsgemäße Rückgabe. Es muss
dem Vermieter mitgeteilt werden, dass der Schlüssel
eingeworfen wird und er muss sich äußern können, ob er damit
einverstanden und ob es damit für ihn erledigt ist.  (ä.a LG
Berlin).

http://www.urteile-mietrecht.net/Auszug.html

Ich glaube das verhält sich mit den Boxen genauso wie mit ner Wohnung

sklmno 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 10:04

Naja ich kann mein Pferd nicht in schlechten Verhältnissen stehen lassen.

ICH zahle die Miete für die Nutzung der Box.. Ich zahle nicht für ein fremdes Pferd das nicht mir gehört. Ich könnte ja auch die komplette Anlage nutzen da es auch im Preis inbegriffen ist.. ich will aber einfach nicht.

Ich will einfach kein Geld herschenken und vorallem nicht wenn ich nicht muss. :) Azubigeld ist sowieso begrenzt. :b

Kwaesstschenner  20.08.2018, 10:11
@sklmno

Deshalb brauch man als Azubi auch unbedingt ein Pferd ;) ;)

Dann sag der Besitzerin, dass du immer noch Mieterin bist. Kannst ja auch einfach IRGENDWAS in die Box stellen. Also sagste der Besitzerin, dass das andere Pferd wieder ausziehen muss, bis dein Mietverhältnis beendet ist oder sie dir anteilig Geld zurückzahlt.

Da du noch Mieterin bist kannst du der neuen Mieterin theoretisch mitteilen, dass sie aus der Box raus muss. Wenn sie bleibt ist es Hausfriedensbruch.

sklmno 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 10:15
@Kwaesstschenner

Ich kann mir mein Pferd super leisten AUCH wenn ich doppelt Stallmiete zahlen sollte ABER natürlich spare ich mir das Geld lieber und ich denke das würde jeder normal Verbraucher so machen!

Kwaesstschenner  20.08.2018, 10:19
@sklmno

Alles gut... Ich weiss halt aus eigener Erfahrung, was n Pferd so kosten kann, vor allem wenn es sich überlegt chronisch von Koliken geplagt zu werden ;)

Is ja nicht nur eine Frage des Wollens mit dem Geld. In meiner Antwort ist es ja nur so: THEORETISCH, wenn du die Miete zahlst und vorher gehst, dann ist es für dich ja eigentlich irrelevant was in der Box ist. Wenn deine Freundin es dir nicht erzählt hätte würde es dich ja auch nicht belasten.

Aber da du noch Mieterin der Sache bist, steht es dir frei das zu bemängeln, denn immo gibt es ja 2 Mieter gleichzeitig... die offensichtlich beide volle Miete zahlen und das geht nicht. Also wie oben geschrieben. Miete zurück oder neuer Mieter raus bis dein Mietverhältnis beendet ist.

sklmno 
Beitragsersteller
 20.08.2018, 11:32
@Kwaesstschenner

Es belastet mich schon da ich weiterhin zahlen würde und sich besagte SB über doppelte Mieteinnahmen freut. :p

Kwaesstschenner  20.08.2018, 11:39
@sklmno

Ja das weiss ich, will ich ja auch ausdrücken... ;)

Die Miete MUSST ja auch weiterhin zahlen laut Vertrag. Aber solange ist die Mietsache auch nicht weiter zu vermieten. Ruf sie am besten gleich an oder schreib ihr ne Nachricht, dass sie dir bitte den Anteil der Miete zurückzahlen soll, der überschüssig ist, also ab dem Moment der Neuvermietung..