Nachmieter bei Staffelmiete
Hallo,
ich bin aktuell in einer Wohnung mit 4 Jahre Staffelmiete und habe gut die hälfte der Zeit hinter mir. Jetzt möchte ich gern in eine bessere Gegend und schönere Wohnung mit meiner Freundin zusammen ziehen.
Bei Vertragsabschluss wurde auch gesagt, dass man einen Nachmieter suchen kann, wenn man früher raus will. Vor kurzem hatte ich auch die Aussage von der Hausverwaltung, dass der neue Nachmieter die Wohnung zu den gleichen Konditionen und den Zustand der Wohnung so übernehmen müsste.
Auf nochmalige Nachfrage, ob der Nachmieter noch andere Kriterien erfüllen muss, bekam ich dann eine verwirrende Antwort. Jetzt wollen sie meine Wohnung besichtigen, um einen neuen Mietpreis für Nachmieter festlegen zu können.
Hat einer Ahnung, welches Vorgehen erlaubt ist? Im Mietvertrag wurde dazu nichts näheres festgelegt. Ich suche doch einen Nachmieter, der meinen 4 Jahrs-Vertrag übernimmt und keinen komplett neuen abschließt oder? Kommt mir eher so vor, als ob sie die Chance für einen Nachmieter evtl. durch einen zu hohen Mietpreis blockieren wollen.
5 Antworten
Du darfst bestenfalls Nachmieter vorschlagen. Ob und welchen der vorgeschlagenen Kandidaten der Vermieter akzeptiert ist seine Sache.
Ein evtl. Nachmieter übernimmt keinen Mietvertrag, der VM schließt einen neuen Vertrag, zu neuen Bedingungen, mit ihm ab.
Dieses Vorgehen ist "erlaubt".
Also halte Dich bei der Nachmietersuche bedeckt was die Miethöhe und andere Vertragsbedingungen betrifft.
Es gibt übrigens keinen Rechtsanspruch darauf Nachmieter zu suchen. Das ist allein Sache des Vermieters.
Mündliche Aussagen haben den Nachteil das sie schwer nachzuweisen sind und bei schriftlichen Verträgen auch meist unwirksam.
Grundsätzlich erstmal: Du hast Deinen Vertrag zu erfüllen, bei der Suche nach einem Nachmieter unterliegst Du also vollständig dem guten Willen des Vermieters, er diktiert die Bedingungen. Wenn Du das nicht akzeptierst, ist die Alternative, den Vertrag zu erfüllen...
Aber mal ne andere Frage: Ist denn nur die Staffel für 4 Jahre vereinbart oder auch zusätzlich die Kündigung ausgeschlossen? Alleine eine Staffelmietvereinbarung bedeutet nämlich NICHT, dass man währenddessen nicht kündigen kann...
Ja, ordentliche Kündigung erstmalig am ... 2015.
ordentliche Kündigung erstmalig am ... 2015.
Ja, dann hängste- nach Gesetzestext - fest. Bliebe also nur noch das, was oben schon steht:
Vorzeitiger Ausstieg - mit gleichen Konditionen für den Nachmieter, der den Vertrag bis zum Rest der Laufzeit erfüllt.
Ob der Vermieter mit dem Neuen einverstanden ist, wird sich zeigen. Genaueres könnten die Wissenden vom Mieterverein sagen. Viel Glück.
Ein Mietvertrag mit 4 Jahren Staffelmiete läuft nicht zwangsläufig 4 Jahre. Dazu müßte zumindest noch ein gegenseitiger Kündigungsverzicht vereinbart worden sein. Davon schreibst Du nichts. Also kannst Du jederzeit mit 3 Monaten Kündigungsfrist zum Monatsende kündigen. Wenn Du früher raus willst, als diese 3 Monate kannst Du das fördern, in dem Du Nachmieter vorschlägst, aber sie müssen weder akzeptiert werden, noch müssen die gleichen Konditionen gelten. Es wird dann auf jeden Fall einen neuen Mietvertrag geben, der mit Deinem nicht das geringste zu tun hat. Anders ist es, wenn tatsächlich ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde. Dann bist Du tatsächlich auf das Wohlwollen der Vermieter angewiesen.
DH! Staffelmiete heißt nicht automatisch Kündigungsverzicht. Kann mir nicht erklären, wie hier einige das so sehen bzw. behaupten.
Hi privsec, Du hast einen Vertrag, der Dich bindet. Vorzeitiger Ausstieg nur mit gleichen Konditionen für den Nachmieter, der den Vertrag bis zum Rest der Laufzeit erfüllt:
§ 557a BGB: Staffelmiete
(1) Die Miete kann für bestimmte Zeiträume in unterschiedlicher Höhe schriftlich vereinbart werden; in der Vereinbarung ist die jeweilige Miete oder die jeweilige Erhöhung in einem Geldbetrag auszuweisen (Staffelmiete).
(3) Das Kündigungsrecht des Mieters kann für höchstens vier Jahre seit Abschluss der Staffelmietvereinbarung ausgeschlossen werden. Die Kündigung ist frühestens zum Ablauf dieses Zeitraums zulässig.
Ob der Ausstieg zu den gleichen Konditionen oder zu anderen oder gar nicht passiert, bestimmt allein der Vermieter, und niemand anderes...
2 Antworten, 2 unterschiedliche Aussage :)
so unterschiedlich sind die beiden Antworten nicht.
Wenn Dich Dein Vermieter eher aus dem Vertrag entlässt ist das reine Kulanz. Nur das dem Vermieter dabei keine geltenden Konditionen vorgehalten werden können. Ansonsten bleibst Du 4 Jahre in der Wohnung.
der "recht unfreundliche Haufen" kommt Dir also entgegen.
Naja Kulanz wird sich zeigen. Wie gesagt, es wurde vor Vertragsabschluss bereits gesagt, dass es möglich ist also ist das schon eine Zusage. Ob sie dann evtl. erstmal zu jedem nein sagen, ist dann eine andere Sache.
Ggf. muss man sich dann wohl unbeliebt machen und mal die ganzen Mängel in Mietminderungen umwandeln.
Wenn hier weder ein Kündigungsverzicht noch eine Befristung vereinbart wurden, kann selbstverständlich der Staffelmietvertrag jederzeit mit Dreimonatsfrist gekündigt werden.
Anders sähe es mit einem Kündigungsverzicht für 4 Jahre aus. Dieser wäre explizid auf seine Wirksamkeit zu prüfen.
Äußere dich evtl. nochmals, was zutrifft.
Ja, hätte aber sein können, dass es dazu eine Regelung gibt.
Trotzdem ist auch eine mündliche Aussage verbindlich, dass ich einen Nachmieter suchen kann.
Einziges Problem ist eher, dass die Hausverwaltung ein recht unfreundlicher Haufen ist.