Hat der Vermieter das Recht den gleichen potentiellen Nachmieter eine Wohnung ZWEIMAL besichtigen zu lassen?
Hallo. Habe das Problem, dass mein Freund und ich uns eine Wohnung angeschaut haben und jetzt nochmal rein müssten, da wir die genauen Maße der Küche bräuchten. Hat der Vermieter das Recht, ein zweites Mal mit uns in die Wohnung des jetzigen "Noch-Mieters" zu gehen und diese auszumessen? Wenn ja, welcher Paragraph besagt das? Dankeschön vorab 😉
11 Antworten
Es gilbt wohl keine Regel, ausser dass er in die Wohnung darf, das aber vorher abstimmen muss und begründen. Also keine unangemeldeten Kontrollbesuche und auch Rücksicht auf die Termine des Mieters. Aber die Vermessung einer Küche ist ganz sicher ein wichtiger Grund. (und geht auch nicht nach Grundriss .. wirklich nicht :-) ... schon mal in realen Bauten nachgemessen wie schief Wände sein können, Boden und Wandbelagstärke muss man auch vor Ort messen, wenn man Möbel Millimetergenau fertigt)
Und wenn ein Mieter gekündigt hat, muss und wird er sowie mit häufigen Besichtigungsterminen rechnen .. oder gleich dem Vermieter den Schlüssel geben (was er natürlich nicht muss).
http://deutschesmietrecht.de/mietvertrag/193-wenn-der-vermieter-klingelt.html
Es muss mit dem Mieter abgestimmt werden, aber dabei ist es egal, ob die Leute schon mal da waren.
Ausserdem ist es in diesem Fall ja keine Interessentenbesichtigung, sondern ein Termin des Nachmieters, der die Maße braucht.
Ich denke, wenn ihr den jetzigen Mieter höflich fragt, sollte das kein Problem sein. Der Vermieter hat natürlich das Recht, die Wohnung potenziellen Nachmietern zu zeigen, sofern der jetzige Mietvertrag gekündigt ist.
Ob es sich hier um einen neuen Interessenten handelt oder ein zweiter Besuch eines Interessenten ist nicht entscheidend.
Das Problem ist, mit dem jetzigen Mieter lässt sich nicht reden. Der wurde raus geklagt und ist zu KEINEM Gespräch mit uns bereit. Blockt also total ab!!
Der Mietvertag sieht vor, dass der Vermieter oder sein Beauftragter eine gekündigte Wohnung mit Interessenten besichtigen darf.
Die Termine sollten mit dem Mieter einvernehmlich abgestimmt werden.
Häufigkeit und Personen sind da weiter nicht geregelt; hingegen findet sich in aller Regel der Hinweis auf eine Zeitbestimmung an Werktagen zu bestimmten Zeiträumen.
Sie können folglich nochmal rein!
Ich habe das auch gemacht, habe ein paar Tage nach dem ersten Termin beim Vermieter angerufen, um zu fragen ob wir noch einmal in die Wohnung können bzgl. Maße. Hat mir dann in Rücksprache mit dem Mieter dessen Nummer gegeben. Wir waren insgesamt 3 mal in der Wohnung ohne eine Zusage der Wohnung zu haben.
Die Zusage haben wir dann am Schluss, trotz mehrerer Bewerber, auch bekommen. Die Begründung des Vermieters war, dass wir uns offensichtlich Gedanken gemacht und alles gut Durchdacht haben, dadurch hat er mit uns ein gutes Gefühl.
Es kann also auch Vorteile haben sich mehrmals zu melden.