Wie ist die Rechtslage bei einer Wohnungszusage per Mail?

3 Antworten

Mietverträge müssen nicht schriftlich abgeschlossen werden. Somit kam schon mit der Zusage der zuständigen Hausverwaltung ein mündlicher aber rechtswirksamer Mietvertrag zustande.

Wenn der Vermieter die Wohnung an eine andere Person übereignet, muss er sie so stelle, als hätten sie den Vertrag nie abgeschlossen. D. H. den Schade/ die Kosten für den zusätzlichen Aufwand ersetzten. Rechtsgrundlage : § 145 BGB + § 280 BGB

Es kam zwar noch kein Mietvertrag zustande, aber die Zusage war wohl so eindeutig, dass Du guten Gewissens alle weiteren Bemühungen um eine Wohnung einstellen konntest. Insofern würde ich darauf bestehen, die Wohnung zu bekommen oder aber eine Entschädigung. Dafür musst Du jedoch einen echten Schaden nachweisen.

Das könnte sein: Erhöhte Umzugs- und Lagerungskosten, Ersatzunterkunft (Pension oder so) u. ä.

Das haben Vermittlungsbüros so an sich, entscheident ist aber der Vermieter, er entscheidet sich für vom Vermittlungsbüro vorgelegte Interessenten. Ein Vertrag kommt erst nach Unterschriften zustande!

hamburgci 
Beitragsersteller
 04.11.2015, 16:43

Danke für deine Antwort. Das OK kam von den Vermietern, nicht vom Vermittlungsbüro. Dieses hat daraufhin die Verträge angefertigt. Entschuldigung wenn es nicht so deutlich rüber kam. 

Beste Grüße