Nachlassforderungen nach 6 Jahren?

5 Antworten

Wenn die Bank erst innerhalb von Verjährungsfristen vom Tod des Vaters erfahren hat, musst Du zahlen.

Falls Dir irgend etwas zweifelhaft erscheint, solltest Du Dich besser anwaltlich beraten lassen.

Kannst du nicht das Haus verkaufen, um die gesamten Schulden ein für allemal zu tilgen? Oder übersteigen die Schulden den Wert des Hauses?

flueschi 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 21:49

Vermutlich übersteigen die Schulden den Wert des Hauses, das wird aber noch abzuwarten sein. Bisher hat sich kein Käufer finden lassen und vermutlich läuft das ganze auf eine Zwangsversteigerung hinaus - mit etwas Glück tilgt das dann wenigstens einen größeren Teil der Schulden, aber mit einem Plus komme ich sicher nicht raus

Es gibt eine Frist von 5 Jahren für die Verschwiegenheitseinrede nach §1974 BGB

http://dejure.org/gesetze/BGB/1974.html

D.h. es greift §1973 BGB. Zunächstmal richtiget sich die Forderung damit nur gegen den Nachlass, d.h. nur soweit der Nachlass das Geld hergibt ist die Forderung zu erfüllen. Ferner muß sich die Bank hinten in der Reihe der Gläubiger anstellen.

Im Übrigen gibt es eine 3 Jährige Verjährungsfrist als solches. Das Problem bei einen Konto ist aber, das die Verjährungsfrist erst mit der Fälligkeit beginnt ( genauer gesagt mit den Ende des Jahres).

Hallöchen,

da Du das Erbe nicht ausgeschlagen / verweigert hast, bist Du der Rechtsnachfolger mit allen Rechten und Pflichten!!

Da verjährt gar nichts, unter Umständen kommen da noch mehr Gläubiger!

Grüße

flueschi 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 21:47

Soweit ich weiß, gibt es sehr wohl auch ein Erbe betreffend Verjährungsfristen, ich kenne mich eben nur leider nicht genau damit aus.

Die bisherigen Antworten sínd wenig hilfreich, weil sie nicht sachkundig sind. Zunächst einmal müsste festgestellt werden, auf welchem Rechtsverhältnis die Forderung der Bank beruht, um eine Aussage dazu machen zu können, ob die Verjährungsfrist drei Jahre (§ 195 BGB) oder etwa, weil ihr eine vollstreckbare Urkunde zugrunde liegt, 30 Jahre (§ 197 I Nr5. 4 BGB) beträgt. Außerdem hängt der Beginn der Verjährungsfrist u.U. von derm Datum der Fälligkeit der Schuld ab, das hier ebenfalls unbekannt ist. Daher wäre es ratsam, mit den Unterlagen einen Anwalt aufzusuchen (oder einen juristischen Kommilitonen aus einem fortgeschrittenen Semester ! zu befragen).

Wenn der Nachlass so überschuldet war, wie Sie andeuten, sollten Sie überlegen, Nachlassinsolvenz anzumelden. Damit erreichen Sie, dass sich die Haftung für die Schulden ihres Vaters auf dessen Nachlass beschränkt und Ihr Eigenvermögen außen vor bleibt. Das würde bedeuten, dass die Bank nicht auf Ihr Vermögen zugreifen könnte, ondern nur auf das Nachlassvermögen. Auch dazu sollten Sie einen Anwalt befragen oder wenigstens z.B. beim Nachlassgericht (Amtsgericht des Sterbeorts ihres Vaters) Informationen und Hilfe dazu einholen, wie Sie vorgehen müssen.

flueschi 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 21:44

Vielen Dank, der Kommentar war in der Tat sehr hilfreich! Nun weiß ich wenigstens auch, um welche Informationen ich mich bemühen muss, um eine Klärung voranzutreiben. Ich werde auch einmal an der juristischen Fakultät meiner Uni anfragen, eventuell kann mir dort wirklich noch einmal jemand helfen, der sich die Dokumente dann auch vor Ort anschauen könnte.

Ich werde mich auch über die Nachlassinsolvenz informieren. Dass es so etwas gibt, wusste ich bisher nicht.

imager761  01.05.2013, 19:01

Wenn der Nachlass so überschuldet war, wie Sie andeuten, sollten Sie überlegen, Nachlassinsolvenz anzumelden.

6 Jahre nach Rechtsnachfolge eines Nachlasses?

Wer sich erkennbar nicht bemüht, den Nachlass rechtzeitig aufzuklären, vielmehr leichtfertig Ausschlagung oder Nachlassverwaltung "leider durch eine Fehlinformation" unterlässt, haftet den Gläubigern gegenüber für den daraus entstandenen Schaden. Diese Haftung ist richtigerweise nicht auf den Nachlass begrenzt, sondern es ist eine persönliche Haftung.

G imager761

flueschi 
Beitragsersteller
 01.05.2013, 21:40
@imager761

Dass ich für die Schulden hafte, von denen ich wusste (z.B. das Haus), ist mir auch klar. Die Frage ist für mich aber, ob ich auch für Schulden hafte, von denen ich nichts wusste. Ich habe nie eine Aufstellung über die Schulden bekommen, diese Bank, bei der mein Vater offensichtlich ein Konto hatte, hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt niemals zu Wort gemeldet (wodurch auch einfach 6 Jahre lang Zinsen angefallen sind).

Die Formulierung, ich hätte mich "nie erkennbar bemüht", stößt mir ehrlich gesagt ziemlich übel auf. Als ich von dem Haus erfuhr, habe ich mich sehr wohl darum bemüht, habe Unterlagen eingefordert und Gespräche vereinbart. Aber wenn ich niemals erfahre, wo mein Vater Schulden gehabt hat und auch keinerlei Unterlagen über dessen Bankkonto erhalten habe, sehe nicht wirklich ein fahrlässiges Verschulden.

Vielleicht wäre es allerdings meine Pflicht gewesen, jede Bank anzurufen und nachzufragen, ob mein Vater eventuell irgendwann ein Konto bei ihnen gehabt haben könnte.