nachladen zur Betriebsratssitzung ja oder nein?
hallo... wie ist zu verfahren, wenn ein BR- Mitglied eine Woche Überstunden abbummelt, darf ich dann für dieses Mitglied zur Sitzung nachladen? Gilt dies als tatsächlicher Verhinderungsgrund oder darf ich nicht nachladen?
2 Antworten
Hat das BRM sich vor der "Freiwoche" von der Betriebsratsarbeit abgemeldet? Dann kannst Du nachladen.
Es gibt Betriebsräte die z.B. im Urlaub nicht wegfahren und erklären dass sie, auch wenn sie nicht im Betrieb anwesend sind, trotzdem bei den Sitzungen teilnehmen möchten.Auch bei Arbeitsunfähigkeit die eine Teilnahme an einer BR-Sitzung zulässt oder BRM in Elternzeit ist so eine Erklärung eines BRM möglich (hatten wir auch schon).In diesen Fällen darf selbstverständlich nicht nachgeladen werden.
Hat der Kollege also erklärt, dass er frei hat und während dieser Zeit keine Betriebsratsarbeit machen möchte/kann, sehe ich keinen Grund das EBRM nicht einzuladen. Im Gegenteil, ich sehe es als Deine Pflicht.
naja, überstunden abfeiern läuft do rechtlich wie Urlaub dachte ich.
genauso hab ich das auch gesehen, ist ja wichtig, denn wenn ich verkehrt nachlade, könnten sonst gefasste Beschlüsse nicht wirksam sein ... und der AG klatscht Beifall... Danke für die schnelle Antwort... !!!