Darf man mit Krätze in einem Lebensmittelbetrieb arbeiten, oder gilt das Verbot tatsächlich nur für Einrichtungen laut Infektionsschutzgesetz §§ 33+34?
4 Antworten
Krätze ist doch meldepflichtig, daher wirst Du dort nicht arbeiten dürfen. Auskunft gibt Dir der behandelnde Arzt und das Gesundheitsamt, dort hin solltest Du Dich wenden.
Krätze lässt sich innerhalb von 2-3 Tagen effektiv behandeln: Wo ist das Problem?
Wenn man zusätzlich zur Behandlung der Haut alle Hygiene-Maßnahmen einhält (Bettwäsche kochen, Klamotten lange in luftdichte Verpackungen einschließen, etc.), sollte sie schnell weg sein und nicht mehr wiederkommen.
Krätze ist meldepflichtig und daher doch ein Problem.
Mit akuter Krätze darf man gar nirgends arbeiten. Aber sobald das behandelt wird, ist das in kürzester Zeit weg.
Das ist ja mit Kopfläusen genau dasselbe.
Für die Zeit, in der man akut an Krätze oder Kopfläusen leidet, bekommt man vom Arzt eine Krankmeldung.
Wieso denn nicht? Krätze ist durch engen Hautkontakt übertragbar und nicht über Lebensmittel. Also sollte es kein Problem sein.