Gibt es bei außerordentlichen BR—Sitzungen auch die Einladungspflicht (schriftlich) und wenn ja welche Frist (1 Tag vorher)?

2 Antworten

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Das Gesetz kennt keine "außerordentlichen" BR-Sitzungen. Eine Sitzung ist dann einzuberufen, wenn sie erforderlich ist. Das kann man in regelmäßigen Abständen machen, muss es aber nicht. So gesehen gelten auch für alle Sitzungen gleiche Voraussetzungen.

Dabei würde ich im Sinne einer guten Zusammenarbeit auch weniger nach rechtlichen Vorgaben suchen, sondern im Interesse Aller handeln. Wenn der BR aus drei Mitgliedern besteht, die alle im gleichen Gebäude sitzen, kann es funktonieren, dass man sie eine Viertelstunde vorher einlädt. Das ist dann auch noch "rechtzeitig". Wenn aber ein Betrieb mehrere Standorte hat und man erst eine Dientsreise einplanen muss, dann sollte natürlich die Einladung früher erfolgen.

BetrVG § sagt eindeutig: "Der Vorsitzende hat die Mitglieder des Betriebsrats zu den Sitzungen rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung zu laden."

Wenn es also einem Teilnehmer nicht möglich ist, rechtzeitig zur Sitzung zu kommen, dann ist diese Vorgabe nicht erfüllt. Ebenso ist es, wenn die Tagesordnung nicht vorher bekannt gegeben wurde. Denn es muss dafür gesorgt werden, dass jedes Mitglied sich inhaltlich ausreichend mit den TOP beschäftigen kann. Wenn es nur eingeladen wird, um an der richtigen Stelle die Hand zu heben, dann stimmt was nicht.

Geht es in den Sitzungen um Schwerbehindertenangelegenheiten? Du nimmst doch nur beratend teil. Wenn der BR meint darauf zu verzichten, hast Du dann ein konkretes Anliegen gehabt?

Vor der Einladung zu einer BR Sitzung sollte es vorher ausreichend Zeit sein, damit sich die Mitlieder informieren können. 1 Tag reicht da manchmal nicht.

SBVFragen 
Beitragsersteller
 28.03.2018, 18:50

Nein ging diesmal nicht um SBV, aber ich bekomme eben keine Einladung über die TOPs. Nur zur wöchentlichen normalen Sitzung. Aber wenn ich dir TOPs nicht bekomme, weis ich ja eben auch nicht, ob es SBV Themen sind.

Und ich denk eben wenn ich diese Sondersitzungen ohne mich einreisen lasse, kann es mal passieren das sie mir über die Füße fahren, auch wenn eigentlich eine gute Zusammenarbeit vorhanden sein sollte.

Aber wenn die BR Mitglieder eben so keine schriftliche Einladung bekommen, stimmt dass dann das die Beschlüsse dann nicht beschlussfähig sind? Da ich unseren BR ggf mal drauf hinweisen wollen würde..

BVBDortmund  28.03.2018, 20:02
@SBVFragen

In der Sitzung kann der BR beschliessen, dass fehlende und falsche Punkte in der Einladung geheilt wird.

Solltest Du keine neue Punkte haben in Sachen SB, dann muss da auch nichts hinzugesetzt werden. Vielleicht gibt es da sogar etwas, wo der BR Dich gar nicht dabei haben will.

SBVFragen 
Beitragsersteller
 29.03.2018, 08:23
@BVBDortmund

Die Frage stellt sich mir gar nicht, denn genau sowas sollte bei guter Zusammenarbeit NICHT vorkommen.