JAV im Arbeitszeugnis
Hallo zusammen,
wenn ich ein JAV Mitglied bin/war und meine Ausbildung vorbei ist, darf mein Arbeitgeber in meinem Arbeitszeugnis konkrete Hinweise oder sonstige Formulierungen verwenden, die Aussagen dass ich Mitglied in der JAV war? Leute die sich für Belange der Arbeitnehmer einsetzen sind bei vielen Unternehmen ja scheinbar nicht so beliebt.
Viele Grüße blauersalon
5 Antworten
Ich gehe mal davon aus, daß Du für die Tätigkeit keine Freistellung hattest. Dann verhält es ich etwas anders. Generell hat die Betriebsrats- und JAV-Zugehörigkeit nichts im Zeugnis zu suchen. Schließlich hat die Ausübung dieser Funktion mit der Art des Arbeitsverhältnisses nichts zu tun. Nur auf Deinen ausdrücklichen Wunsch darf Deine JAV-Zugehörigkeit in ein qualifiziertes Zeugnis aufgenommen werden.
Vorsichtig muß Du sein, wenn in Deinem Zeugnis bestimmte Formulierungen verwendet werden, die Deinem zukünftigen Arbeitgeber als Warnung dienen können. Zum Beispiel: Er/sie trat innerhalb als auch außerhalb unseres Unternehmens engagiert für die Interessen der Kolleginnen und Kollegen ein - oder - Sie/Er hat sich stets für die Belange ihrer Kollegen eingesetzt.
Der Arbeitgeber darf in einem Zeugnis nicht auf die Tätigkeit im Betriebsrat hinweisen, und das gilt so eben auch für ein ehemaliges Mitglied einer Jugend- und Auszubildendenvertretung.
Nein! Eine derartige Funktion darf im Arbeitszeugnis nicht auftauchen.
Du siehst das schon richtig. Wer stellt schon einen potentiellen Betriebsrat ein?
Nein, das hat im Zeugnis nichts zu suchen, es sei denn dass du das ausdrücklich wünschst.
Die Frage lässt sich so pauschal nicht beantworten. Grds. stimme ich Deichgöttin zu, wonach ein Javi kein Freigestellter ist, dessen Tätigkeit nach höchstrichterlicher Rechtsprechung des BAG erwähnt werden muss.
Andererseits entspricht es der Wahrheits- und Wohlwollens-, insbes. aber der Schadensersatzpflicht des Ausbildenden, rühmliche Ausnahmen, etwa der, immer nur während der betrieblichen Ausbildungszeit, nur nie während des Berufsschul(block)unterrichts Sitzungen anzuberaumen oder überdurchschnittlich häufig Ausbildungs- und Unterweisungsbemühungen zu unterlaufen, weil man sich gleich mehrmals täglich für Gespräche abmeldet, die nie während der Mittaspause stattfinden können, durchaus Erwähnung finden darf.
Im Übrigen überschätzt du Ausbildungszeugnisse maßlos: Gerade mittelständische und kleiner Firmenschefs erkundigen sich in aller Regel persönlich beim Ausbildenden, wie es denn tatsächlich um den Kandidaten bestellt war. Sie wissen nur zu genau, was so alles nicht im Zeugnis steht, gar stehen darf oder eben schmeichelnd umschrieben werden muss: Fehlstunden, Mehrarbeitsbereitschaft, Pfleglicher Umgang mit Werkzeugen und Material, Auffassungsgabe, Mitdenken, Umgang und Auftreten beim Kunden, ständiger Verlust von überlassenen Werkzeugen, lästige Unpünktlichkeiten, die Gesellen ausbaden müssen, Schulschwänzen, ...
G imager761
@imager761: Über Deine Rat kann man sicherlich geteilter Meinung sein. Ich persönlich bin da ganz anderer Meinung. Es ist richtig, daß sehr häufig ein potentieller AG den vorherigen AG des Bewerbers anruft. Dies ist allerdings nicht immer üblich. Somit kann der FS ohne Probleme dieses Risiko eingehen. Dieses Zeugnis wird der FS sein Leben lang bei allen Bewerbungen vorlegen und wird auch noch einige Jahre mit Interesse gelesen werden. Dann wird nie mehr beim Ausbildungsbetrieb nachgefragt. Warum sollte dann die Tätigkeit als JAV im Zeugnis vermerkt sein, wenn dies evtl. negative Auswirkung auf seine Bewerbung haben könnte? Weiterhin teile ich auch nicht Deine Meinung, daß der FS das Ausbildungszeugnis maßlos überschätzt. Die Dinge, die Du als Begründung aufführst, kannst Du auf jedes beliebige Arbeitszugnis übertragen. Das hieße dann, jedes Zeugnis wird maßloß überschätzt?!
@blauersalon: Unterhalte Dich mit Deinen Kollegen vom Betriebsrat darüber. Bestimmt können Sie Dir bei Deiner Entscheidungsfindung behilflich sein. L.G.
Deine Antwort, die sehr hilfreich war, hat gezeigt dass es eventuell besser ist davon seine Finger zu lassen. Denn wenn ich deine Aussage richtig verstanden habe, kommt das sowieso bei einem potentiellen neuen Arbeitgeber raus, dass ich mal bei der JAV gewesen wäre. Demnach entsteht dadurch für mich ein Nachteil, den ich lieber nicht haben möchte.