Darf man als Schwerbehinderter auf einem Lehrerparkplatz parken?

6 Antworten

1. Lehrerparkplätze existieren nicht in der StVO. Eine entsprechende Beschilderung kann keine Rechtswirkung entfalten.

2. Es wäre zu klären ob der "lehrerparkplatz" zum öffentlichen verkehrsraum gehört. Wenn er z.B. auf den Schulhof ist, gilt das Hausrecht des schuldirektors

3. Der normale schwerbehindertenausweis hat nichts mit dem Parken zu tun.

Es gibt den geseonderten Orangen Schwerbehindertenparkausweis mit den du bestimmte erleichterungen in Anspruch nehmen kannst: z.B. zeitweises parken (bis 3h) auf bewohnerparkplätzen und im eingeschränkten halteverbot, überschreiten der parkuhr und Gebührenfreiheit am Parkscheinautomat, im verkehrsberuhigten bereich auserhalb ausgewiesener Plätze zu parken, in Fußgängerzonen während der zeit des lieferverkehrs zu parken.

Der orange ausweis wird unter folgenden bedingugen ausgestellt:


  1. Menschen mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem Grad der Behinderung von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen
    (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen
    auswirken
  2. Menschen mit Schwerbehinderung mit den Merkzeichen G und B und einem
    Grad der Behinderung von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an
    den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf
    das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einen Grad der Behinderung
    von wenigstens 50 für Funktionsstörungen des Herzens und der
    Atmungsorgane
  3. Menschen mit Schwerbehinderung, die an Morbus Crohn oder Colitis
    Ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von
    wenigstens 60 vorliegt
  4. Menschen mit Schwerbehinderung mit künstlichen Darmausgang und zugleich
    künstlicher Harnableitung, wenn hierfür ein Grad der Behinderung von
    wenigstens 70 vorliegt

Außerdem gibt es noch den blauen Schwerbehindertenparkausweis
mit diesem darfst du die selben rechten wie mit dem Orangen ausweis in Anspruch nehmen und zusätzlich die durch das Zusatzzeichen Rollstuhlfahrer gekennzeichneten Parkplätze nutzen.

Den blauen ausweis erhalten schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen aG) und blinde Menschen (Merkzeichen Bl) sowie auch Personen mit beidseitiger Amelie, Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen.

Die ausweise werden von der Straßenvekehrsbehörde ausgestellt.

Nach deiner Schilderung bist du weder für den orangen noch den blauen ausweis anspruchsberechtigt.






oranger ausweis - (Schule, Straßenverkehrsordnung) blauer ausweis - (Schule, Straßenverkehrsordnung)

An meiner Schule parken regelmäßig Schüler auf dem Lehrerparkplatz, weil es sowieso niemand kontrolliert. Die Stadt bzw. Polizei hat damit erst einmal nichts zu tun und an der Schule gibt es da keinen zuständigen. 

Es gibt auch keine Lehrerausweise oder sonstiges, was man nachweisen muss, um dort parken zu dürfen.

Davon abgesehen denke ich, dass jeder Nachsicht zeigen wird, wenn die Person schwer behindert ist. Leg den Schwerbehindertenausweis sichtbar ins Auto und frag ggf. einfach mal den Schulleiter. Solange es kein Parkplatzproblem bei den Lehrern gibt, ist das denke ich auch kein Problem. 

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Liebe Grüße

TechnikSpezi

FligtNight 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 23:58

Danke für die hilfreiche Antwort das hatte ich sowieso vor meinen Ausweiß vorne auf dem Armaturenbrett zu legen

TechnikSpezi  29.05.2017, 00:23
@FligtNight

Ist auch absolut richtig so. Da werden die aller meisten Verständnis für haben, weil die Lehrerparkplätze auch wie bei uns meistens deutlich besser platziert sind als die Schülerparklätze. 

Denk aber daran, dass das alles auf einer moralischen und ethischen Ebene ist. Rechtlich befugt dich der Schein in der Situation keinen Falls, dort widerrechtlich zu parken. Wenn du dann weggeschickt wirst, hast du dem folge zu leisten. 

Nein darf man nicht, denn es ist ein privater Parkplatz und eindeutig für Lehrer ausgeschrieben. Auch hat nicht jeder schwerbehinderte eine Berechtigung für Parkplätze. Allerdings kann man als Schwerbehinderter der regelmäßig mit dem Auto kommt einen Antrag bei der Schulleitung stellen auf Zuweisung eines Parkplatzes, wenn das parken ein Problem darstellt. Die Schulleitung kann, muss aber nicht, eine Lösung finden.

Du darfst auf Behindertenparkplätzen parken. Der Ausweis bedeutet nicht, dass du überall parken darfst ...

FligtNight 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 23:40

Auf Schwerbehindertenparkplätze darf ich nicht parken da fehlt mir der Ausweiß

Rosswurscht  28.05.2017, 23:45
@FligtNight

Dachte mit dem "G" darf man das?!

FligtNight 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 23:47
@Rosswurscht

Nené und ich bräuchte noch das Merkzeichen AG

Lehrerparkplätze sind im Prinzip Privatparkplätze und keine öffentlichen.
Warum willst du denn dort parken?

Pinkpingu11  29.05.2017, 00:01

Prinzipiell läuft das dann unter parken auf einem Privatgrundstück. Kann wohl bis zu einer Anklage kommen, wenn der Grundstückseigentümer was dagegen hat. Wird dann teurer als ein Knöllchen.

CrazyGrisu  01.06.2019, 09:11
@Pinkpingu11

Vor allem wenn davor ein symbolisiertes Hinweisschild steht "wird kostenpflichtig abgeschleppt".

Meist muss der zu Beauftragende in Vorkasse für die Schlepperkosten gehen... aber die Erstattung lässt sich via Inkasso vom Parksünder einbringen.

Führt eine Privatstrasse (nicht öffentlicher Raum) zu dem Stellplatz kommt im Zweifelsfall noch nicht mal die Polizei.

FligtNight 
Beitragsersteller
 28.05.2017, 23:59

Ich hab die Frage nur aus Interesse gestellt...