Darf er vor unserer Einfahrt Parken?
Es ist oft mal so, dass ein Familientransporter oder ein SUV gegenüber unserer Einfahrt steht.
Die Straße ist sehr schmal und wenn wir unsere Einfahrt verlassen, sind wir Aufgrund dem parkenden Wagen gezwungen mit einem Reifen über den Fußgängerweg zu fahren, was wahrscheinlich auch nicht so Gesund für das Auto ist. Anders kommt man nicht aus der Einfahrt.
Den Besitzer konnte ich bis jetzt nie Treffen um mit ihm darüber zu sprechen, deshalb stellt sich jetzt die Frage ob man den Abschleppdienst Anrufen kann oder ob er da stehen darf
15 Antworten
...es gibt nichts, was in D nicht geregelt wäre:
"Parken gegenüber einer Einfahrt: Was ist zu beachten?Beim Parken gegenüber einer Einfahrt müssen Sie darauf achten, wie breit die Fahrbahn ist und ob Anwohner die Grundstückseinfahrt problemlos verlassen können. "Schmal" ist dabei ein rechtlich ungenauer Begriff und "problemlos" bedeutet nicht, dass die Ein- und Ausfahrt in einem Zug möglich sein muss.
Gut abgesichert im Straßenverkehr dank Verkehrsrechtsschutz. >>
Parken gegenüber Ausfahrt: Was gilt als schmale Fahrbahn?Laut § 12 Absatz 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) ist bei einer schmalen Fahrbahn das Parken gegenüber einer Ausfahrt unzulässig. Wenn Sie Ihr Auto gegenüber einer Grundstückseinfahrt parken, muss gewährleistet sein, dass Fahrzeuge mit herkömmlicher Breite die Engstelle problemlos durchfahren kann. Als Faustregel gilt, dass ein Mindestabstand von drei Metern zwischen parkendem Fahrzeug und Ausfahrt eingehalten werden muss.
Der Richtwert von drei Metern ergibt sich folgendermaßen: Die zulässige Höchstbreite eines Pkw beträgt 2,55 Meter. Um ein gefahrloses Befahren der Straße zu ermöglichen, muss ein Sicherheitsabstand von 25 Zentimetern auf beiden Seiten eingehalten werden. Daraus ergibt sich eine Breite von 3,05 Metern. In der Vergangenheit wurde dieser Wert bei entsprechenden Verfahren jedoch häufig auf drei Meter abgerundet."
Da nachzulesen:
...was moserst Du jetzt hier? Ich habe keine "Predigt" geschrieben, sondern mir erlaubt, den Originaltext auszugsweise einzustellen UND einen link als Quelle anzuführen.
Immerhin fanden acht User das hilfreich und sechs haben sich bedankt. Insofern...
Der Zusatz mit der Rechnerei ist vollkommen nutzlos, weil auf derart schmalen Straßen ohnehin nicht geparkt werden darf - Feuerwehrdurchfahrt muss gewährleistet sein.
...und genau darum geht es in der "Rechnerei". Kein LKW, auch keine Feuerwehr darf breiter als 2,60m sein. Insofern darf dort sehr wohl geparkt werden, wenn dort besagte 3,05m frei bleiben. ERST informieren, dann mosern...
Es geht aber um den Zusatz "bei schmalen Straßen auch gegenüber". Eine "schmale Straße" muss also zwangsläufig breiter sein als die minimale Straßenbreite, die ein parkendes Fahrzeug überhaupt übrig lassen muss
Nein er darf nicht parken.
Was ist wenn der Rettungsdienst oder die Feuerwehr zu diesem Anwesen müssen.
Die Ein und Ausfahrt muss Tag und Nacht frei sein.
Warten darf er aber nicht parken.
Warten ist 3 Minuten.
Na, du hast jedenfalls kein Recht darauf, dass du easy aus deiner Ausfahrt kommst. Wenn der Parkende sich an die geltenen Regeln hält, wirst du entsprechend damit leben müssen. Ob er das tut, kann ich allerdings nicht beurteilen. Frag doch einfach mal bei der "Rennleitung" nach.
Eventuell ja, eventuell nein. Das ist eine Einzelfallentscheidung. Aber schau mal hier:
Vielleicht nutzt es was, wenn man einen Zettel an die Windschutzscheibe macht und höflich darauf hinweist.
Wenn der eine verschwindet, kommt der nächste. Mit einer Dame hatte ich schon gesprochen die es nicht einsehen wollte, jedoch trz. wo anders geparkt hatte. Am nächsten Tag stand da schon ein anderer Wagen
Tja, das dürfte ein generelles Problem sein... Du kannst natürlich auch mal beim Ordnungsamt (wenn die zuständig sind) nachfragen ob es eine Möglichkeit gibt den gegenüberliegenden Parkraum als "Verbotszone" zu gestalten. Aber ich denke nicht, dass das Erfolg haben dürfte. Aber fragen kostet ja nichts...
Dann wende dich mal an die Gemeinde, Strassenamt und schildere das Problem, eventuell kannst Du ein Hinweisschild aufstellen.
Einfach so einen Abschlepper rufen solltet ihr nicht.
Hängt ihm doch mal eine Nachricht ans Auto und sprecht ihn darin auf das Problem an.
Ist ihm vllt einfach nicht bewusst.
Ob er da parken darf, kann man so nicht sagen. dazu müsste man die Örtlichkeiten exakt kennen (Beschilderung etc)
Wenn nichts mehr hilft würde ich mal mit der Stadtverwaltung reden. mal von euch abgesehen...würde die feuerwehr etc noch in die Strasse kommen?
Warum schreibt man einen derartigen Sermon, wenn es genügt hätte und auch hilfreicher gewesen wäre, einfach die ohnehin genannte Vorschrift zu zitieren.