Rechtslage, Parken gegenüber der einfahrt?

8 Antworten

Zunächst handelt es sich bei diesem Vorkommnis nicht um einen Umfall sondern einem Unfall. Des Weiteren sollte man nicht mit Ausdrücken wie Schrottkarre um sich werfen, schon gar nicht wenn man selbst einen Franzosen besitzt (wer im Glashaus sitzt...).

Natürlich hat dieser Nachbarsjunge die Hauptschuld an diesem Unfall, dies bestreitet der scheinbar auch überhaupt nicht. Unschlüssig ist in wie fern Dich eine Teilschuld trifft. Faktisch hast Du geparkt, wenn dadurch die Ausfahrt aus der gegenüberliegenden Einfahrt massiv behindert wurde trifft Dich tatsächlich eine Teilschuld.

Das wird ohnehin sehr wahrscheinlich über die Versicherung des Nachbarsjungen geregelt werden, ich nehme an dass Du Dich allerdings nach dem Vorfall gegenüber diesem Nachbarsjungen gewaltig im Ton vergriffen hast. Dadurch wird der sicherlich seiner Versicherung mitteilen dass der Unfall passierte weil Du so geparkt hattest und dann wird die Versicherung sehr wahrscheinlich nicht den vollen Schaden begleichen.

Für die Hochstufung seines Schadenfreiheitsrabattes macht es keinen Unterschied für den Nachbarsjungen ob ganz oder nicht ganz der Schaden ersetzt wird. Handelt es sich wirklich um ein älteres Fahrzeug würde der wahrscheinlich auch auf einen Schadensanspruch seinerseits verzichten. Der Ton macht die Musik, wenn Du nun auf einen Teil des Schadens sitzen bleiben solltest weisst Du woran es liegt.

Xyris  09.03.2015, 15:45

So schlecht sind die Franzosen nicht mehr, der Citroen Xentia schnitt damals (2005) bei den HUs besser ab als jeder Audi,BMW und VW  im gleichem Alter und mit gleicher Laufleistung. selbst heute fahren immer noch 20 Jahre alte Xentia rum mit 400.000 Km und mehr rum und kommen jedesmal ohne große Probleme durch die HU, 

machhehniker  10.03.2015, 04:04
@Xyris

20 Jahre zurückgerechnet wären wir bei Bj Anfang 90er, in einem meiner Familienzweige werden VW, Opel, Mercedes und BMW gefahren von denen Alle ohne große Probleme immer über die HU kommen und Keines davon so "Neu" ist (Bj bei allen späte 80er), Km-Stände überall auch mehrere 100.000.

Mittlerweile ist HU kaum noch mit grossen Problemen verbunden wenn man sich einigermassen um die Fahrzeuge kümmert, im Vergleich zu deutschen Autos empfinde ich französische Autos im Gesamtpaket als schlecht. Spätestens wenn man daran Was reparieren möchte, aber bereits vorher wenn man das Fahrgefühl vergleicht.

Gemäß § 12 Absatz 3 Punkt 2 StVO ist hier das Parken verboten. Schaust Du dazu auch hier:  http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

erzodezo  08.03.2015, 21:05

Aber es ist doch kein Parken, wenn sie dort steht um wirklich nur ganz kurz etwas anderes zu holen, oder?

derhandkuss  08.03.2015, 21:08
@erzodezo

Wenn Du Dein Fahrzeug verlässt, um etwas zu holen, dann IST das Parken!

Ich würde grundsätzlich mal dazu raten deine Wortwahl ein wenig verträglicher zu gestalten...prinzipiell solltest du dich einfach mit ihm einigen...ein Fall wie dieser wird immer individuell entschieden!!

Wenn kein direktes Parkverbot an dieser Stelle ist, müsstest du dort parken dürfen. Es gibt meines Wissens nach keine Regelung dass man gegenüber von Einfahrten nicht parken dürfte. Solange dein nachbar noch problemlos ausparken kann ist es nicht deine Schuld. Übernehmen muss das auf jeden Fall seine Versicherung ;)

erzodezo  08.03.2015, 21:03

Außerdem ist es kein Parken, wenn sie wirklich nur für ein paar Minuten da war, um etwas anderes zu holen. Ich würde ihm erst gar nicht zuhören. Er will ja nur nicht für den Schaden aufkommen.

TheBigGuy  08.03.2015, 21:06
@erzodezo

Sobald man länger als 3 Minuten steht oder der Fahrer das Fahrzeug verlässt ist es parken ;)

emanreztunred 
Beitragsersteller
 08.03.2015, 21:20
@erzodezo

ich habe was gesucht das hat so ca 5 Minuten gedauert und als ich zur Tür raus kam habe ich ihn gesehen wie er gegen mein Auto gefahren ist 

Svenja96  08.03.2015, 21:22
@emanreztunred

Also dass du da nicht hättest parken dürfen ist klar. Jetzt ist die Sache so: entweder ihr klärt das friedlich mit der Versicherung oder du stellst strafanzeige wenn er nicht einlenken will. Jedoch hat er ebenso das recht eine anzeige gegen dich zu erstatten. Aber ob ihm das was bringt glaube ich nicth da du wahrscheinlich mit einem kleinen verwarngeld davon kommst er aber einen sachschaden begangen hat.

emanreztunred 
Beitragsersteller
 08.03.2015, 21:02

Auch wenn er aufgrund der Länge seiner Karre und dem anderem Auto  praktisch nie an meinem Auto vorbei gekommen wäre ? 

Svenja96  08.03.2015, 21:03
@emanreztunred

Dann hätte er nicht einfach fahrlässg drauf fahren dürfen^^

evtl hast du widerrechtlich die einfahjrt blockiert aber deswegen darf man nicht einfach autos anfahren :P

TheBigGuy  08.03.2015, 21:06
@Svenja96

Da muss ich dir recht geben. Wenn man stupide auf sein Recht besteht, ist das eine Straftat. Z.B. du bist auf einer Vorfahrtsstraße, dann kommt einer von rechts angeschossen, du siehst ihn kommen, bremst aber nicht ab, weil du ja Vorfahrt hast. In diesem Fall trägst du zumindest Teilschuld!

Aber in deinem Fall dürfte wohl der VW-Fahrer Schuld tragen.

Skinman  08.03.2015, 22:14
@emanreztunred

In dem Fall hast du ihn vermeidbar behindert, Verstoß gegen §1 StVO.

Normalerweise darf man gegenüber einer Einfahrt parken. Bist du in Fahrtrichtung gestanden? (Ist zwar für den Fall irrelevant, aber dafür könntest du dann extra ein Knöllchen bekommen)

emanreztunred 
Beitragsersteller
 08.03.2015, 21:27

in Fahrtrichtung habe ich geparkt 

TheBigGuy  08.03.2015, 22:28
@emanreztunred

Dann sehe ich für dich kein Problem. Denn bei sowas wird an den gesunden Menschenverstand appelliert, also hätte er einfach zu dir gehen können um dich zu fragen ob du wegfahren kannst.