Darf Nachbar Whirlpool ohne Genehmigung direkt an Grundstücksgrenze bauen (in Bayern)?
Hallo,
wir eben in einem freistehenden Einfamilienhaus, das von drei Grundstücken umgeben ist, die jeweils mit den Gärten aneinandergrenzen.
Einer unserer Nachbarn hat vor 4 Tagen für uns völlig überraschend und unabgesprochen einen Trupp Bauarbeiter in seinem Garten gehabt, die wirklich direkt an der Grundstücksgrenze zu unserem Garten (max. 10cm entfernt!) ein grosses Fundament (ca. 4m*3m) ausgehoben und bereits mit Beton vollgegossen haben. Da wir die betreffenden Nachbarn noch nicht antreffen konnten, haben wir eine andere Nachbarin Frau X gefragt die uns sagte, dass der Nachbar sich einen Whirlpool in den Garten bauen lässt, damit er besser entspannen kann.
Ich gönne meinem Nachbarn natürlich seine Entspannung und bin wirklich kein kleinlicher Mensch. Aber so ein grosses Teil wirklich direkt neben unserem Garten (es sind lediglich kleine Büsche und ein Maschendrahtzaun dazwischen) finde ich schon einen gewaltigen Eingriff. Auch gehe ich davon aus, dass so ein Blubberbecken nicht wenig Geräusche produziert. Ich kann es garnicht fassen, dass der Nachbar vorher nicht einmal gekommen ist, um sein Vorhaben zu besprechen. So wie ich ihn enschätze, ist das ganz gewiss keine Boshaftigkeit. Nur: was sollen/ können wir nun tun? Frau X meinte auch, dass der Nachbar noch eine Überdachung drüber bauen möchte.
Da die Arbeiten nun schon begonnen haben, möchte ich schnell handeln und muss wissen, ob soetwas grundsätzlch genehmigungspflichtig ist. Falls nein, würde ich den Nachbarn ansprechen und um Erläuterung bitten und evtl. kann man sich dann noch auf die Errichtung einer Sicht/Geräuschtrennwand aus Holz einigen.
Falls aber eine solche Genehmigung notwendig ist, dann würde ich ihn gerne zeitnah darauf ansprechen. Soll der gute Mann den Pool doch ein paar Meter entfernt aufbauen - gross genug wäre der Garten ja.
Bitte dringend um Euren Rat!
4 Antworten
So etwas ist nicht genehmigungspflichtig! Und sicher wäre dein Nachbar genau so überrascht wie du über seinen Plan bist, wenn er deine Frage und deine Erläuterungen hier lesen könnte, denn er wäre nicht im Traum darauf gekommen, dass du findest, er hätte dich um Erlaubnis bitten müssen. Und weil er sich sicherlich nicht vor deinen Augen in dem Whirlpool, falls die Aussage von Frau X überhaupt stimmt, herumfläzen wird, wird er sich bestimmt auch um einen Sichtschutz kümmern. Und übrigens arbeiten gute Whirpoolzirkulationspumpen völlig geräuschlos!
Auch nicht baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben müssen alle Bauvorschriften beachten! Und ob offene Schwimmbäder in der Abstandsfläche zulässig sind hängt von vielen Vorschriften ab, die nicht von Emotionen und Halbwissen abhängig sind!
Tja, ich fände es das selbstverständlichste auf der Welt, VOR so einem Vorhaben mit den Nachbarn zu sprechen. Und selbstverständlich werde ich mit ihm das Gespräch suchen, aber vorher möchte ich mich eben kundig machen. Schließlich ist es schon eine gravierende Einschränkung, wenn in einer absolut ruhigen Wohngegen zu Vogeltwitschern und Blätterrauschen plötzlich ein Pumpendauerbrummen dazukommt...
Rede mal friedlich mit deinen Nachbarn, was er genau vor hat zu bauen. Vielleicht findet ihr eine Lösung mit der ihr Beide leben könnt. Meines Wissens nach, braucht er für den Whirlpool keine Genehmigung. Wenn aber die Überdachung eine gewisse Größe überschreitet, braucht er eien Genehmigung. Frag am besten bei eurer Gemeinde nach! Wenn euch der Whirlpool zu sehr stört, dann könnt ihr vielleicht auf euren Grundstück ein paar schöne Büsche pflanzen.
Glaube, Liebe, Hoffnung ersetzen keine Rechtsauskünfte!
Das kommt auf das örtliche Baurecht (Bebauungsplan etc.) und die Vorschriften der Landesbauordnung an und darauf, wie hoch der Pool über die Geländeoberfläche hinausragt und ob für die Nachbarschaft objektive Beeinträchtigungen von der Nutzung des Pools ausgehen.
Dies sind die Gesichtspunkte, nach denen die Verwaltungsgerichte und Zivilgerichte die Sache beurteilen werden; die Rechtsprechung ist folglich "Einzelfallabhängig". Seriöse Auskünfte werdet ihr deshalb bei gutefrage.net nicht erhalten.
Dein Nachbar kann auf seinen Grundstück (bis zur Grundstücksgrenze) machen wozu er lustig ist wenns um sowas geht
Kompletter Unsinn!!!