darf mein nachbar an unser gebäude sachen anlehnen/abstellen?
moin moin! durch eine grenzbebauung hat unser nachbar ein carport erbaut,welches ohne abstand an unser nebengelaß anstößt.durch zufall sah ich, daß er an unser gebäude tore,bauzäune und sämtliche andere dinge direkt an unsere gebäudewand lehnt.nach einer aufforderung meinerseits räumte er seine ´dinge´ weg.vor kurzem entdeckte ich,das er wieder alles an unser gebäude gelehnt und gestellt hatte, und forderte ihn erneut auf dies zu räumen.da ich keine lust habe,ihn ständig aufzufordern,wüßte ich gerne ob es ein gesetz gibt,welches einen mindestabstand oder ähnliches vorschreibt.und wie sich der sachverhalt verhält,da er sich trotz meiner mehrmaligen aufforderungen immer wieder frech verhält und alles an unser gebäude lehnt.
3 Antworten
Du kannst den anzeigen wen er die Mauer beschädigt hat.
UND
unzulässige unmittelbare Zuleitung : wenn Jemand etwas lange Ziet hinstellt sodaß die Mauer auf Dauer Schaden nimmt.
Wenn sich die von ihm angestellten 'Dinge' damit auf deinem Grundstück befinden dann darf er es ohne deine Zustimmung nicht. Sollte es nicht dein Grundstück sein würde ich mal bei einem Anwalt oder bei der Polizei nachfragen.
Was soll er denn machen? Vor die Wand noch eine Wand ziehen?
Wer streicht es denn?
Ich gehe davon aus, dass ihr auch eine Grenzbebauung gemacht habt, ansonsten hätte er noch Platz für eine Mauer gehabt.
wir haben das gebäude so erworben-d.h. eine grenzbebauung lag vor.meine frage war eigentlich nur,ob er weiterhin alles mögliche anlehnen darf.schließlich stellen wir unser holz usw. auch nicht an seine wände.