Nachbarschaftsrecht: Betreten des Grundsücks durch den Nachbarn für Bautätigkeiten
Auf dem Nachbargrundstück werden gerade zwei neue Wohnhäuser mit 8 Eigentumswohnungen gebaut. In diesem Zuge sollen demnächst drei genehmigte Garagen (9m Gesamtlänge) nebeneinander auf die Grenze gebaut werden. Dazu sollen die Bauarbeiter von meinem Grundsück aus arbeiten können, d.h. Rückwände mauern und später verputzen - nach den Vorstellungen des Bauherren. Damit bin ich jedoch nicht einverstanden, da in dem Bereich ein großes Blumenbeet mit reichlich Bepflanzung von Blumen und Büschen liegt. Die zwangsläufig damit einhergehende Zerstörung von Pflanzen möchte ich auf keinen Fall. Das habe ich dem Bauherren bereits gesagt. Er meint, das müsse ich zulassen u. könne es nicht verhindern! Kann ich den Zutritt verweigern?? Wenn ja, wo steht das geschrieben??
3 Antworten
Ich meine ja, das muß genehmigt werden. Ich habe 1993 mein EFH gebaut mit Doppelgarage an die Grenze. Mein Nachbar mußte es dulden, einen halben Meter auf seinen Grund ausbaggern zu lassen, wegen dem Fundament. Meine Garage ist voll Unterkellert! Erst war er dagegen, dann nach Informationen hat er es ohne weiteres erlaubt. Warum und wo er sich informiert hat ist mir allerdings nicht bekannt!
Der Zugang zum Grundstück für Bauarbeiten an der Grenze kann vor dem Amtsgericht eingeklagt werden.
Abner:
Der Bauherr muss Dir alle Schäden erstatten. Also Beweissicherungsverfahren von neutralem, öffentlich bestellten Sachverständigen durchführen lassen; darauf hast Du einen Rechtsanspruch.
http://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlagsrecht
Ist erlaubt.
UND:
Sollten aufgrund der Mitbenutzung des Nachbargrundstücks an diesem Schäden jeglicher Art aufgetreten sein, so hat der Bauherr diese seinem Nachbarn zu ersetzen.