Nachbarschaftsrecht: Betreten des Grundsücks durch den Nachbarn für Bautätigkeiten

3 Antworten

Ich meine ja, das muß genehmigt werden. Ich habe 1993 mein EFH gebaut mit Doppelgarage an die Grenze. Mein Nachbar mußte es dulden, einen halben Meter auf seinen Grund ausbaggern zu lassen, wegen dem Fundament. Meine Garage ist voll Unterkellert! Erst war er dagegen, dann nach Informationen hat er es ohne weiteres erlaubt. Warum und wo er sich informiert hat ist mir allerdings nicht bekannt!

Der Zugang zum Grundstück für Bauarbeiten an der Grenze kann vor dem Amtsgericht eingeklagt werden.

Abner:

Der Bauherr muss Dir alle Schäden erstatten. Also Beweissicherungsverfahren von neutralem, öffentlich bestellten Sachverständigen durchführen lassen; darauf hast Du einen Rechtsanspruch.

http://www.juraforum.de/lexikon/hammerschlagsrecht

Ist erlaubt.

UND:

Sollten aufgrund der Mitbenutzung des Nachbargrundstücks an diesem Schäden jeglicher Art aufgetreten sein, so hat der Bauherr diese seinem Nachbarn zu ersetzen.