haftet Architekt bei Bauen ohne Baugenehmigung
Guten Morgen, wenn zwischen Architekt und Bauherren ein Vertrag über alle Leistungsphasen abgeschlossen wurde und der Bauherr (nicht der Architekt!) ohne Baugenehmigung mit dem Bau beginnt, ist der Architekt dann trotzdem für etwaige Schäden am Bau oder an Personen haftbar zu machen, wenn er die Bauleitung ablehnt und den Vertrag kündigt?
ist der Architekt standesrechtlich oder versicherungsrechtlich verpflichtet die Behörde über den unzulässigen Baubeginn zu unterrichten?
Besten Dank im Voraus
4 Antworten
das kommt auf den fall an. auf jeden fall darf auch ein architekt die zusammenarbeit kündigen, wenn der bauherr seine aufgaben nicht entsprechend erfüllt.
Danke für die Info
Geht es um einen Neubau? Wenn ohne Wissen des Architekten und ohne Genehmigung angefangen wurde, ist der Bauherr verantwortlich. Der ist letz tendlich eh verantwortlich für alles, er muss alles prüfen und genehmigen. Er tritt es an die Handwerker und Bauleiter vertraglich ab, aber er muss sich an Recht und Gesetz halten, wenn das nicht der Fall ist, kann der Vertrag von allen Seiten beendet werden.
Ob es eine Meldepflicht gibt - das müsste der Architekt selber wissen. H
Danke für die Info
Der Architekt ist als bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser verpflichtet, alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten und sich um die Baugenehmigungspflicht zu kümmern bzw. dafür zu bsorgen, dass eine Baugenehmigung vorhanden ist.
Dies entbindet jedoch den Bauherren nicht von seinen öffentlich-rechtlichen Pflichten. Theoretisch könnt ihr also beide ein Bußgeld bekommen.
Danke für die Info
Wenn er sich regelkonform verhält und sich vor allen künftigen Schäden schützen will, dann meldet er das.
Hat der Architekt den Iststand als ausreichend und in Ordnung befunden und betreut den Bau in all seinen Phasen weiter und sind Mängel die der Bauherr verursacht nicht verborgen dann gelingt es ihm kaum die Verantwortung abzuschieben