Grenztermin / Grenzabmarkung / Grundstücksgrenze? Ich sehe keine.....?

3 Antworten

Du hast also Unterlagen vom Katasteramt ? Geht schnell nach ca. 14 Tagen.

Wie du schreibst, bist du dir deiner Sache nicht sicher ob alles seine Richtigkeit hat. Nach Zugang eines Bescheids hat man ein 4 wöchiges Widerspruchsrecht nach Eingang des Schreibens.

Sieh auf das Datum. Eine Belehrung des Widerspruchs muss aufgeführt sein. Da du unsicher bist was die Richtigkeit angeht, leg Widerspruch ein, dieser ist kostenlos selbst wenn er erfolglos ist.

Ic hweiß nicht wo dasGrundstück liegt. In unserer Gegend werden keine Grenzsteine mehr gesetzt sodern nur provisorische Holzpflöcke, die dann per GPS eingemessen werden so dass man in der Realität keine Marken mehr findet. Wenn man dann die Grenze real sehen will, muss man ein Vermessungs-Büro bezahlen.

Ich würde prophylaktisch Widerspruch einlegen und mir vom I-Büro die Grenze zeigen lassen.

studentz 
Beitragsersteller
 08.09.2018, 00:47

Einen Grenzstein hatte ich gesehen der gesetzt wurde. Grenzstein / Eisenrohr mit Kunststoffklappe?? Keine Ahnung was es genau war.

Also gesetzt wurde etwas.

Nur diejenigen die vor mein Grundstück gesetzt werden sollten konnte ich absolut nicht finden. Es ist in Brandenburg!

Kleidchen2  08.09.2018, 00:50
@studentz

Lass dir das Absteckprotokoll schicken und erhebe rechtzeitig Widerspruch. Lass dir die Gegebenheiten vor Ort zeigen.

Auf unbebauten Grundstücken ist das Auffinden von Vermessungspunkten ohne konkrete Maße zu eindeutigen Anhaltspunkten, wie z.B. Gebäudeecken, fast unmöglich. Es ist schon erstaunlich, dass Du überhaupt eine Grenzmarke gefunden hast. Die Chance, Dir die Punkte örtlich zeigen zu lassen, hast Du verpasst. Du hättest ja auch einen Vertreter zum Grenztermin schicken können. Du kannst das Vermessungsbüro ja mal anrufen und bitten, dass sie Dir die Grenzen zeigen, wenn sie nochmal vor Ort sind. Oder Du bezahlst die Anfahrt. Vielleicht geben sie Dir auch Maße von dem gefundenen Grenzstein zu den anderen Punkten. Einen Anspruch hast Du aber nicht.

Nach deiner Schilderung ist ein Widerspruch völlig sinnlos, da sich an der Lage deiner Grenzen ja nichts geändert hat, sondern nur an deren Abmarkung oder es ist nur eine neue Abmarkung in deine Grenze eingebracht worden. Es sei denn, die Grenze zu deinem Grundstück war bisher nicht festgestellt (eher unwahrscheinlich). Das geht aber aus der Grenzniederschrift hervor.