Illegale Bebauung an Gartengrundstück durch Nachbarn - Wie räumen- Welcher Streitwert wir für Kosten berechnet?
Wir haben ein Gartengrundstück geerbt. Zig Jahre vor dem Erbfall wurden vom Erblasser die Grenzsteine entfernt. Der Grundstücksnachbar hat eine Hütte gebaut und diese an unsere bestehende Hütte angebaut. Er behauptete immer die Hütte würde auf seinem Grundstück liegen und die Grenze zwischen beiden Bauten verlaufen. Mittlerweile wissen wir, dass die weiter auf seiner Seite verläuft. Er hat seine Hütte somit illegal auf unser Grundstück gebaut.
Wenn wir jetzt auf Räumung klagen, müssen wir einen Teil einer Strafe wegen des illegalen Baus bezahlen? Wie berechnet sich der Streitwert für die Räumung? Es gibt ja keinen streitigen Miet- bzw. Pachtzins?
2 Antworten
Einen Abriss wirst Du kaum erwirken können.
Falls es Dir um Überbaurente geht, müsstest Du erstmal eine Grenzvermessung beantragen und falls es so ist, den Überbau ins Grundbuchamt eintragen lassen.
Die Höhe der Rente richtet sich nach den Grundstückspreisen, die zum Zeitpunkt des "Überbaus" üblich waren.
Gib Ruhe - die Klärung könnte kostspielig werden.
Wie berechnet sich die Rente genau? Eine zweite Hütte und Grenzbebauung lässt der Bebauungsplan nicht zu. Es müssen mindestens 2,50 Meter Abstand zur Grenze eingehalten werden.
Anstatt einen Nachbarschaftskrieg zu führen, der in diesem Fall vielleicht dazu führen könnte, dass beide Parteien vermutlich ungenehmigte Gartenhäuser abreißen müssten, vertragt euch lieber.
Nutzt die Gartengrenze für eine gemeinsame, schön große Terrasse und baut da gemeinsam zB einen tollen Grill hin, da habt ihr mehr von als von Zankereien.