Nachbarschaftsrecht - Hecke schneiden
Wir wohnen seit 22 Jahren in unserem Haus. Vor ca. 7 Jahren wurde das Grundstück nebenan bebaut. Seitdem haben wir nur Ärger mit diesem Nachbarn, da er eine Überbauung auf unserem Grundstück vorgenommen hat, ohne diese zu entfernen oder Einsicht zu zeigen. Zu seinem Grundstück haben wir eine Thuja-Hecke. Er hat sich von Anfang an geweigert, diese auf seiner Seite zu schneiden. Wir haben diese Arbeit dann an einen Gärtner vergeben. Als wir eines Tages vom Urlaub zurück kamen hatte er auf seiner Seite unsere Hecke radikal herunter geschnitten, eine 2 m hohe Bretterwand (zu uns hin bespannt mit schwarzem Tuch) angebracht und die ganze Erde unter unsere Hecke geschoben. Um unsere Lebensqualität nicht noch mehr einzuschränken, haben wir es mit Humor genommen. Seitdem können wir die Hecke nur noch mit großer Mühe auf unserer Seite schneiden. Leider fällt dadurch auch etwas Schnittgut auf seine Seite, das wir aber nicht entfernen können, da wir "Hausverbot" haben. Er ist nun zweimal dazu übergegangen, das Schnittgut einzusammeln (ca. 1/2 Eimer voll) und uns vor die Garage zu schmeißen. Wir haben uns daraufhin mit einem Brief entsprechend freundlich bedankt und einen Gutschein beigefügt. Daraufhin kam ein Schreiben zurück, dass es eine Unverschämtheit wäre, die Hecke immer während seines Urlaub zu schneiden und man könnte das Schnittgut sehr wohl vermeiden. Er würde zukünftig eine Firma mit der Entsorgung beauftragen und uns dieses in Rechnung stellen. Der Rückschnitt der Hecke steht jetzt wieder an!! Im Nachbarschaftsrecht finde ich keine Antwort auf die Frage, wie man sich hier zu verhalten hat. Da wir keinen Rechtsschutz haben, um uns entsprechend zu informieren, gebe ich diese Frage gerne weiter und hoffe auf eine entsprechende (keine polemische) Antwort. Vielen Dank .
3 Antworten
Die Überbauung müßt ihr doch nicht dulden. Wieso kam es eigentlich dazu? Habt ihr schonmal einen Schiedsmann eingeschaltet? Euer Nachbar nimmt ich Dinge raus, die man normalerweise vernünftig regeln kann. Dazu scheint er aber überhaupt nicht bereit zu sein. Deshalb würde ich auf jeden Fall eine Anwalt zu Rate ziehen und vor allen Dingen alles schriftlich und auf Fotos festhalten.
Nimm dir einen Anwalt, das Recht an Grenzen des Grundstücks zu bauen und pflanzen ist genau geregelt.
da er eine Überbauung auf unserem Grundstück vorgenommen hat, ohne diese zu entfernen oder Einsicht zu zeigen.
Abstände zur Grenze sollten in der Bauordnung stehen.
Auch wenn er euch Hausverbot erteilt hat, müsste er euch Zugang zur Räumung des Schnittgutes gewähren.
Er hat sich von Anfang an geweigert, diese auf seiner Seite zu schneiden.
Muss er auch nicht, er kann euch aber da auffordern.