Nachbarn wollen 9m lange Garage mit Schuppen auf Grundstücksgrenze bauen

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Diese Garage entspricht der Landesbauordnung. Die Nachbarn brauchen Euch auch nicht zu fragen. Sie dürfen Euch aber während der Bauzeit und bei der Unterhaltung der Grenzwand keinen Schaden zufügen und müssen mit Euch das Betreten Eures Grundstücks abstimmen. Denn das BGB und das Landesnachbarrecht gilt weiter.

Und wenn ihr an die Grenzwand anbauen wollt braucht ihr die Nachbarn auch nicht fragen.

So ist das heute in allen Landesbauordnungen geregelt.

mauseschnuff  22.10.2014, 20:07
Und wenn ihr an die Grenzwand anbauen wollt braucht ihr die Nachbarn auch nicht fragen.

wie sieht das aus, wenn die nachbarn ein fenster in garage oder schuppen zur grundstücksgrenze einbauen? dürfte man selbst das dann später zubauen, wenn man selbst bauen wollte?

mauseschnuff  25.10.2014, 16:32
@Seehausen

danke für die info.

PerHandy 
Beitragsersteller
 22.10.2014, 20:06

Es handelt sich nicht ausschließlich um eine Garage, sondern ein Drittel davon ist ein 3m langer Schuppen. Entspricht das auch der Landesbauordnung? Im Bebauungsplan steht, dass zwischen den Häusern für "unbedeutende Gebäude" ein Abstand von 2,50m zur Grenze eingehalten werden muss.

Seehausen  22.10.2014, 20:42
@PerHandy

Die Grenzabstände sind in der Landesbauordnung geregelt. Danach dürfen bestimmte Gebäude mit bestimmten Maßen auch ohne Einverständnis der Nachbarschaft unmittelbar an der Grenze errichtet werden. Siehe auch meinen Tipp:

https://www.gutefrage.net/tipp/garagen-an-der-grundstuecksgrenze---zulaessigkeit---nachbarrechte

Das gilt nicht nur für Garagen, sondern alle baulichen Anlagen, die in dem entsprechenden Paragrafen der Landesbauordnung über "Abstandsflächen" aufgeführt sind. Die LBO BW könnt ihr im Internet über die Seiten des Ministeriums googeln.

Einer nachbarschaftlichen Zustimmung bedarf es nur, wenn eine Befreiung von den baurechtlichen Vorschriften und Regelungen notwendig ist und der Nachbar direkt betroffen ist.

Erkundige Dich doch mal, wie die Bestimmungen aussehen (meistens muss das neue "Gebäude" z.B.mindestens 3m zur Grundstücksgrenze haben, eine bestimmte Höhe darf nicht überschritten werden, usw....

Wie wir gebaut haben waren es 7 m (Saarland). Darüber hätten wir den Nachbarn fragen müssen und 3 m hoch.