Nachbarn wollen 9m lange Garage mit Schuppen auf Grundstücksgrenze bauen
Unsere Nachbarn bauen direkt auf die Grundstücksgrenze eine Garage mit Schuppen, das ganze wird insgesamt 9m lang, 3m breit und 2,50m hoch (in Baden-Württemberg). Sie haben es nicht für nötig befunden, uns vorher darüber zu informieren, sondern es kam plötzlich ein Bagger angefahren und das Fundament wurde gegossen, sozusagen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion. Wir haben sie dann darauf angesprochen, um die beabsichtigten Maße zu erfahren und ihnen mitgeteilt, dass wir über die Bebauung über eine Länge von 9m nicht begeistert sind, da uns dadurch dann einiges an Tageslicht genommen wird. Einzige Reaktion: "Das ist uns sch...egal, was geht Sie das überhaupt an!"
Wir haben uns dann bei der örtlichen Baurechtsbehörde erkundigt, dort wurde zuerst versucht, uns abzuwimmeln. Nach langem hin-und-her wurde gesagt, das wäre rechtlich alles ok. Wir haben da jedoch einige Zweifel.
Eine Garage mit 6m Länge direkt auf der Grenze ist ja noch einigermaßen einsehbar, aber der 3m lange Schuppen dahinter könnte genauso gut woanders gebaut werden.
Hat jemand Tipps und Tricks, ob da rechtlich was zu machen ist? An wen müssten wir uns zwecks Einspruch wenden, wenn die Baurechtsbehörde nicht weiter auf unsere Einwände reagiert? Danke.
3 Antworten
Diese Garage entspricht der Landesbauordnung. Die Nachbarn brauchen Euch auch nicht zu fragen. Sie dürfen Euch aber während der Bauzeit und bei der Unterhaltung der Grenzwand keinen Schaden zufügen und müssen mit Euch das Betreten Eures Grundstücks abstimmen. Denn das BGB und das Landesnachbarrecht gilt weiter.
Und wenn ihr an die Grenzwand anbauen wollt braucht ihr die Nachbarn auch nicht fragen.
So ist das heute in allen Landesbauordnungen geregelt.
In Grenzwände dürfen keine Öffnungen eingebaut werden. Wenn trotzdem, dann Bauaufsicht benachrichtigen; die veranlassen dann die Schließung. Siehe auch meinen Tipp: https://www.gutefrage.net/tipp/garagen-an-der-grundstuecksgrenze---zulaessigkeit---nachbarrechte
danke für die info.
Es handelt sich nicht ausschließlich um eine Garage, sondern ein Drittel davon ist ein 3m langer Schuppen. Entspricht das auch der Landesbauordnung? Im Bebauungsplan steht, dass zwischen den Häusern für "unbedeutende Gebäude" ein Abstand von 2,50m zur Grenze eingehalten werden muss.
Die Grenzabstände sind in der Landesbauordnung geregelt. Danach dürfen bestimmte Gebäude mit bestimmten Maßen auch ohne Einverständnis der Nachbarschaft unmittelbar an der Grenze errichtet werden. Siehe auch meinen Tipp:
https://www.gutefrage.net/tipp/garagen-an-der-grundstuecksgrenze---zulaessigkeit---nachbarrechte
Das gilt nicht nur für Garagen, sondern alle baulichen Anlagen, die in dem entsprechenden Paragrafen der Landesbauordnung über "Abstandsflächen" aufgeführt sind. Die LBO BW könnt ihr im Internet über die Seiten des Ministeriums googeln.
Einer nachbarschaftlichen Zustimmung bedarf es nur, wenn eine Befreiung von den baurechtlichen Vorschriften und Regelungen notwendig ist und der Nachbar direkt betroffen ist.
Erkundige Dich doch mal, wie die Bestimmungen aussehen (meistens muss das neue "Gebäude" z.B.mindestens 3m zur Grundstücksgrenze haben, eine bestimmte Höhe darf nicht überschritten werden, usw....
Bei Garagen sieht es übrigens anders aus: http://www.mz-web.de/chats/recht-garagen-an-der-grenze-sind-erlaubt,20643292,22302950.html
Wie wir gebaut haben waren es 7 m (Saarland). Darüber hätten wir den Nachbarn fragen müssen und 3 m hoch.
wie sieht das aus, wenn die nachbarn ein fenster in garage oder schuppen zur grundstücksgrenze einbauen? dürfte man selbst das dann später zubauen, wenn man selbst bauen wollte?