Kaninchengehege 3m von der Grundstücksgrenze?
Hallo liebe Community,
ich habe auf meinem Grundstück ein Gehege für meine Kaninchen gebaut. Es ist 3.75m lang, 1.90 breit und 1m hoch . Ich habe es dicht an den Zaun gebaut, da dort ein schöner schattiger Platz ist. Der Boden ist mit einfachen Gehwegplatten ausgelegt und der Rest aus Holzleisten und Volieredraht gebaut. Nun kam gestern mein Nachbar und meinte, es sei nicht erlaubt sowas an die Grundstücksgrenze zu bauen und ich soll es unverzüglich wieder weg bauen, sonst würde er rechtliche Schritte einleiten. Laut seinen Aussagen müssen alle Bauten 3m von der Grenze ab sein. Nun Frage ich mich, ob er im Recht ist?
Er erleidet durch das Gehege keinerlei Störung und sieht es auch nicht, da wir einen Sichtschutzzaun haben und dahinten nur seine Wiese ist.
5 Antworten
Lass' Ihn rechtliche Schritte einleiten. Sofern es keinen Bebauungsplan gibt, der an dieser Stelle Nebenanlagen ausschließt, bist Du in BY und BW auf der sicheren Seite. Wenn der Gesetzesentwurf zur Landesbauordnung planmäßig am 1.1.19 in Kraft tritt, gilt das auch für NRW. Aber auch nach heutiger Gesetzeslage in NRW oder HE musst Du IMHO nichts befürchten, da ich deinen Stall nicht als Gebäude bezeichnen würde. Ist auch schwer vorstellbar, dass sich ein Baufachkundiger oder gar Richter mit so einer Lächerlichkeit befassen wird.
Ich würde es gelassen ignorieren.
Naja,
so schön das für die Tiere ist und so "unangemessen" es von deinem Nachbarn ist, mit Ruhm hast du dich da auch nicht bekleckert.
Ich habe gute Erfahrungen gemacht, mit meinem Nachbarn zu reden.
Einfach ein:"Hast du etwas dagegen, wenn ich einen Kaninchelstall aufstelle? Mir gehen so die Maße abc durch den Kopf. Mit dem Stall möchte ich....."
Und schon ist er mit im Boot, du hörst auch seine Meinung und es lebt sich entspannter.
Also so weit ich das weiß ist das, solange es auf deinem Grundstück ist nicht verboten, aber sicher bin ich mir nicht, frag doch mal bei deiner Stadt nach.
Das ist ja vielleicht ein unfreundlicher Nachbar.
Soweit ich weiß variieren die Vorschriften über die Bauten solcher Ställe.
Wende dich doch mal an deine Gemeinde.
Frag einfach bei der Stadt nach